Hallo,
nehmen wir mal an, Unternehmer U bezieht Leistungen (Sonstige Leistungen) aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU. Wenn ich alles korrekt verstanden habe, ist U der Steuerschuldner der Umsatzsteuer (Rechnung vom Leistungserbringer ist netto). Wie wird die Umsatzsteuer korrekt gebucht?
Beispiel:
Rechnungsbetrag Netto = 100 Euro
Theoretisch (und auch praktisch) muss U ja nun 19 Euro USt an Vater Staat abführen, kann diese aber wiederrum als Vorsteuer abziehen. In der Summe ergibt das ja nun 0,00.
Wird in der Buchhaltungssoftware nun 19 Euro einfach so als Umsatzsteuer und 19 Euro als Vorsteuer gebucht? Aber in diesem Fall würde ja eine rechnerische Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer entstehen. Oder habe ich da einen Denkfehler??
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Sascha
Servus
im SKR 04 geht es um die Konten 5420ff. - Software, die die DATEV-Kontenrahmen nicht 1:1 kopiert, sondern irgendwie anders abkupfert, wird ihre eigenen USt-Funktionen haben. Wichtig ist ein Konto mit 19% USt und 19% Vorsteuer. Leider gibts das beim Bezug sonstiger Leistungen nur in der 5er Klasse, nicht hinten bei 68xx
Schöne Grüße
MM
Servus
Hallo
im SKR 04 geht es um die Konten 5420ff. - Software, die die
DATEV-Kontenrahmen nicht 1:1 kopiert, sondern irgendwie anders
abkupfert, wird ihre eigenen USt-Funktionen haben. Wichtig ist
ein Konto mit 19% USt und 19% Vorsteuer. Leider gibts das beim
Bezug sonstiger Leistungen nur in der 5er Klasse, nicht hinten
bei 68xx
Angenommen, es ist ein eher kleiner Betrieb, der die Software „Data Becker Einnahme/Überschussrechnung benutzt“.
Wie wird in diesem Programm die angesprochene Buchung durchgeführt?
Dieses Programm hat auch die (Neutralen-) Konten „Umsatzsteuerbuchung“ und „Vorsteuerbuchung“.
Wenn dort Unternehmer U. aber einfach 19 Euro bucht, dann würde die Warnmeldung „Differenz zwischen Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer“ ausgegeben werden. Wer hat hier Erfahrung?
Oder gehört diese Frage eher ins "Software-"Brett?
Schöne Grüße
Danke für deine Antwort
MM
Nein, die Frage muss „Data Becker“ gestellt werden.
Eine „freie“ Buchung wäre falsch, da dann die USt-VA nicht korrekt ausgefüllt werden würde.
Im Übrigen muss bei einer sonstigen Leistung aus dem Gemeinschaftsgebiet nicht zwingend § 13b UStG greifen, das entscheidet sich danach, WO der Ort der Leistung ist.