AN + Buchautor

Hallo liebe W-W-W-ler,

kurze abstrakte Frage zur Einkommensteuer.

Wenn Arbeitnehmer A neben seiner Haupttätigkeit (normaler 40-Stunden-Job als Angestellter) im Jahr 2008 ein Buch schreibt, das erst im Jahr 2009 erscheint, hat er dadurch ja erst einmal Ausgaben (Papier, Porto, Telefon- und Internetkosten etc.), bevor das Buch eventuell ab 2009 Gewinn einbringt.

Könnte A in irgend einer Weise diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung 2008 geltend machen und wenn ja, in welcher Form?

Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage,
Gruß, Guido

alle Ausgaben zusammenstellen und über Anlage S geltend machen - dazu am besten erläutern, so wie Sie es hier geschrieben haben: vielleicht ist ja auch zum Zeitpunkt der Steuererklärung bereits eine Einnahme da oder ein vertrag mit einem Verlag…

E.

Hallo Eugenie,

danke für den Hinweis.

Ist es denn möglich, in der Anlage S auch „negative“ Einkünfte unter Gewinn in Zeile 4 einzutragen? Also quasi die auf einem Excel-Ausdruck summierten und als „Anlage zu Anlage S“ beigefügten und belegten Ausgaben?

Gruß, Guido

der steuerliche ‚‚Gewinn‘‘-Begriff
Hi !

Steuerlich wird häufig von Gewinn gesprochen. Dieser steuerliche „Gewinn“-Begriff stimmt aber mit den umgangssprachlichen nicht überein.

So ist es steuerrechtlich durchaus üblich „negative Gewinne“ zu haben. In einigen Fällen wird dann tatsächlich auch von Verlusten gesprochen. Dies ist aber in Gesprächen unter steuerlichen Experten nicht zwingend notwendig.

In die Anlage S kann daher bei Gewinn z.B. auch " -1.500,00" eingetragen werden.

BARUL76

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Danke - Re: der steuerliche ‚‚Gewinn‘‘-Begriff
Danke Euch beiden für die Antworten und fürs „Licht ins Dunkel bringen“!

Grüße, Guido