Guten Tag,
können Eltern die Kosten eines halbjährigen Gastschulaufenthaltes ihrer Kinder (öffentl. kanad. Highschool, kein Internat oder Eliteschule), zu dem die inländ. Schule vom Unterricht befreit hat und den sie auf die Schulzeit anrechnet, also anerkennt, zumindest teilw. (evtl. nur Schulgeld) bei der ESt-Erklärung geltend machen ?
Lt. FA ist alles mit dem Kindergeld abgegolten;
nach neuerer EuGh-Rechtssprechnung wird Schulgeld jedoch zumindest im EU-Ausland anerkannt und den inländischen Aufwendungen dafür gleichgestellt, das müßte doch auch für außereurop. Schulaufenthalte gelten !?
Das betrifft sich nicht wenige, denn Schulaustausch/Gastschulaufenthalte im englischen Sprachraum finden doch meist außerhalb der EU statt.
§ 10 (1) Nr. 9 EStG
…Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt…
Diese Voraussetzung gilt für ausländische Schulen.
EU-Recht gilt nunmal nur für den EU/EWR-Raum, nicht für außereuropäische Länder.