Hallo,
Herr A ist selbstständig und hat sein Gewerbe bis lang in seinen eigenen 4 Wänden betrieben. Nun mietet sich Herr A einen Büroraum. Wie und in welchem Umfang kann Herr A die Miete in der Steuererklärung geltend machen?
Angenommen Herr A zahlt im Monat 300 Euro Miete…kann er dann die ganzen 300 Euro als Minderung absetzen das sich also der Gewinn um 300 Euro schmälert und kann er nur einen gewissen Teil von den Mietkosten geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für die Info!
Mfg
häusliches vs. außerhäusliches Arbeitszimmer
Hi !
Abzugsbeschränkungen kennt das Einkommensteuergesetz nur für ein häusliches Arbeitszimmer. Ist das nun angemietete Büro also nicht als häusliches Arbeitszimmer des Herrn A anzusehen, gibt es auch keine Abzugsbeschränkung. Die Kosten dürfen in voller Höhe den Gewinn mindern.
BARUL76
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Und wie sieht es aus, wenn es im eigentlichen kein Geschäftsraum ist, sonder eher ein Wohnraum, den man auch geschäftlich nutzt und nicht nur privat. Also um seine Kunden zu empfangen, Beratungsgespräche durchführt und selbstverständlich auch seine arbeiten dort verrichtet.
Geht man wieder von einem Mietbetrag von 300 Euro aus. Wieviel kann man dann geltend machen?
der Raum darf nicht in der privaten Wohnung sein, wenn er örtlich woanders ist und tatsächlich NUR für berufliche Zwecke genutzt wird - und auch so eingerichtet ist - können 100% abgesetzt werden!
E.,
Ja und wieviel kann man absetzen, wenn er auch privat genutzt wird? kann man dann garnichts absetzen oder wie verhällt es sich da?
Nachfrage: Butter bei die Fische
Hi !
Wie sollen hier die Experten einen Sachverhalt beurteilen können, wenn auch auf Nachfragen ausschließlich ausweichende Antworten kommen? Wäre ich auf der Seite des Finanzamtes würde ich spätestens jetzt die Nutzung der angemieteten Räume zumindest Teilweise als privat ansehen und damit nach den Grundsätzen „häusliches Arbeitszimmer“ entscheiden.
Wenn hier mehr Informationen vorliegen, darüber
- wie groß die nun angemietete Wohnung ist
- wie viele Räume die nun angemietete Wohnung hat
- wie weit die jetzt angemieteten „Büroräume“ von der Hauptwohnung entfernt ist
- wofür die neuen Räume tatsächlich genutzt werden
- welcher Anteil der neuen Räume in welcher Art und Weise privat genutzt wird
…
kann eine rechtliche Beurteilung sicherlich dezidierter erfolgen. Mit den bisherigen Angaben ist es lediglich „Stochern im Nebel“.
BARUL76
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Es wurde nie expliziet nach den von dir unten genannten Sachen gefragt!
Zur Sache gibt es folgendes zu sagen:
Es ist eine Wohnung mit ca. 80 qm (2 Zimmer, Küche, Bad)
Bist jetzt wurden noch überhaupt keine Büroräume gemietet sondern es wurde nur im Wohnzimmer am Wohnzimmertisch gearbeitet mit dem PC. Der kombinierte Bereich von Wohzimmer und Esszimmer soll genutzt werden um Kunden zu empfangen für Beratungsgespräche zu ihren Aufträgen. Es handelt sich um eine Webdesign-Firma. Wie gesagt, nur ein Raum (Wohn- und Esszimmer) wird gewerblich genutzt. Schlafzimmer, Küche und Bad werden privat genutzt.
Sofern noch weitere Angaben benötigt werden um eine Aussage zu treffen, dann bitte einfach dies Mitteilen!
Keine Aufwendungen abzugsfähig
Hi !
In diesem Fall liegt für das kombinierte Ess-, Wohn- und Arbeitszimmer kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand vor. Dies ergibt sich aus § 12 EStG. Selbst die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht gegeben, da dieser Raum auch für wesentliche private Aktivitäten genutzt wird.
BARUL76
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also kann man überhaupt nichts geltend machen, wenn man den Raum auch privat nutzt, richtig? Gilt das nach der Art der privaten nutzung oder wie wird das angesehen?
Was wäre denn, wenn man z.B. einen Kellerraum der zu der Wohnung als Büroraum nutzen würde? in dem Kellerraum würde nur ein Waschmaschine stehen und sonst nichts.
Mal abgesehen von der Seriösität aber könnten man diesen geltend machen?
Nein…
…es muss sich um ein reines Arbeitszimmer handeln, wo man nur beruflich tätig ist und sonst nix.
schöne grüße
e