selbständig neben dem hauptberuf

hallo,

eine frage - bei weiterer ausübung der hauptberuflichkeit kann ja eine freie nebentätigkeit z.b. als freier journalist erfolgen.

wie hoch dürfen die gewinne sein, ohne diese versteuern zu müssen?
ist eine zweite steuernummer (zu der als arbeitnehmer) zwingend notwendig?
können hier alle zur freien tätigkeit gehörende dinge abgesetzt werden, auch wenn keine umsatzsteuervorauszahlung geleistet wird?

besten dank vorab,

grüße
ina

Hallo,

beim Finanzamt anmelden, ggf. wird eine neue St-Nr. gegeben und dann überlegen, ob mit oder ohne USt ( Kleinunternehmerregelgung). Wenn Gewinn pro Jahr unter 410,-- neben Hauptjob mit steuerkarte: Gewinn bleibt durch Härteregelung § 46 EStG frei, darüber Gleitklausel - ansonsten Versteuerung nach Höhemit Jahreserklärung.

E.

hallo,

eine frage - bei weiterer ausübung der hauptberuflichkeit kann
ja eine freie nebentätigkeit z.b. als freier journalist
erfolgen.

wie hoch dürfen die gewinne sein, ohne diese versteuern zu
müssen?

grundsätzlich 410 €

ist eine zweite steuernummer (zu der als arbeitnehmer)
zwingend notwendig?

Nicht unbedingt, kommt auf die Organisation des FA an.

können hier alle zur freien tätigkeit gehörende dinge
abgesetzt werden, auch wenn keine umsatzsteuervorauszahlung
geleistet wird?

Ja, was haben Betriebsausgaben mit der USt-VA zu tun?
Die erste absetzbare Ausgabe sollte die für die steuerliche Beratung sein…

besten dank vorab,

grüße
ina