eine frage - bei weiterer ausübung der hauptberuflichkeit kann ja eine freie nebentätigkeit z.b. als freier journalist erfolgen.
wie hoch dürfen die gewinne sein, ohne diese versteuern zu müssen?
ist eine zweite steuernummer (zu der als arbeitnehmer) zwingend notwendig?
können hier alle zur freien tätigkeit gehörende dinge abgesetzt werden, auch wenn keine umsatzsteuervorauszahlung geleistet wird?
beim Finanzamt anmelden, ggf. wird eine neue St-Nr. gegeben und dann überlegen, ob mit oder ohne USt ( Kleinunternehmerregelgung). Wenn Gewinn pro Jahr unter 410,-- neben Hauptjob mit steuerkarte: Gewinn bleibt durch Härteregelung § 46 EStG frei, darüber Gleitklausel - ansonsten Versteuerung nach Höhemit Jahreserklärung.