Hallo,
werden Guthaben-Zinsen und Schuld-Zinsen bei einer Bank für den Kunden steuerrechtlich miteinander verrechnet, wenn diese auf unterschiedlichen Konten aber bei der selben Bank anfallen?
Wer initiiert diese Verrechnung oder ist eine Bank dazu verpflichtet dies automatisch zu tun, so dass Steuern für den Kunden nur auf ein evtl. unter dem Strich herauskommendes Einkommen anfallen?
Vielen Dank für jede Antwort!
P.S.: Quellen zu dem Thema wären sehr hilfreich!
LG
Martin
Hallo,
werden Guthaben-Zinsen und Schuld-Zinsen bei einer Bank für
den Kunden steuerrechtlich miteinander verrechnet, wenn diese
auf unterschiedlichen Konten aber bei der selben Bank
anfallen?
Nein.
Der Rest der Frage beantwortet sich damit auch.
Gut, dann stelle ich die Frage anders:
Wenn steuern automatisch auf Zinsen über dem Zinsfreibetrag erhoben werden, was muss dann der Kunde tun, um diese Zinsen zurückzubekommen, indem sie mit zu zahlenden Zinsen verrechnet werden? Muss dies dann über die Lohnsteuererklärung abgerechnet werden? Das Finanzamt ist der Meinung: „Nein, es ist Aufgabe der Bank diese Zinsen miteinander zu verrechnen!“
Wer hat nun recht?
LG
Martin
P.S.: Quellen wären hier sehr von Vorteil, damit Verantwortlichkeiten definitiv geklärt werden können!
Schuldzinsen und Guthabenszinsen werden ÜBERHAUPT nicht miteinander verrechnet.
Liegen Guthabenzinsen über dem FB vor, wird Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer einbehalten. Punkt
Liegen Schuldzinsen vor, sind diese ggf Betriebsausgaben, oder Werbungskosten, dann mindern sie den Gewinn/die Einkünfte, und somit das zu versteuernde Einkommen, oder sie sind Privatvergnügen.
Das ist abhängig davon, was mit dem Darlehen erworben/finanziert wurde.
Hmm, das will mir nicht einleuchten!
Den Freibetrag mal aussen vor gelassen, warum sollte jemand der z.B. 1000 Euro Schulden hat und 1000 Euro guthaben mehr Steuern bezahlen, als jemand der ein ausgeglichenes Konto hat?
Ich weiss zufällig, dass zum Beispiel Aktienverluste und -gewinne sehr wohl miteinander verrechnet werden können, nur sind Ertäge und Verluste von unterschiedlicher Herkunft (also z.B. Zinseinnahmen mit Aktienverlusten nicht verrechenbar). Das Finanzamt hat ja schon bestätigt, das solch eine Verrechnung von Zinsen möglich ist, nur die Art und Weise ist wohl nicht sehr weitläufig bekannt, scheint mir…
Es ist auch nicht sehr hilfreich eine Basta-Aussage zu treffen ohne irgendwelche Quellen anzugeben . 
LG
Martin
Hmm, das will mir nicht einleuchten!
Den Freibetrag mal aussen vor gelassen, warum sollte jemand
der z.B. 1000 Euro Schulden hat und 1000 Euro guthaben mehr
Steuern bezahlen, als jemand der ein ausgeglichenes Konto hat?
Weil das eine Zinseinkünfte sind, und das andere Schuldzinsen.
Die können sich uU schon ausgleichen, muss aber nicht.
Ich weiss zufällig, dass zum Beispiel Aktienverluste und
-gewinne sehr wohl miteinander verrechnet werden können,
Stimmt.
nur sind Ertäge und Verluste von unterschiedlicher Herkunft (also
z.B. Zinseinnahmen mit Aktienverlusten nicht verrechenbar).
Das ist bei den Aktienverlusten ein Sonderfall. An sich sind Erträge und Verluste schon miteinander verrechenbar, gewisse Verluste, hier eben Aktienverluste, sind von dieser Verrechnungsmöglichkeit ausgenommen.
Das Finanzamt hat ja schon bestätigt, das solch eine
Verrechnung von Zinsen möglich ist, nur die Art und Weise ist
wohl nicht sehr weitläufig bekannt, scheint mir…
Die Verrechnung ist schon möglich, aber eben nur, wenn die Schuldzinsen Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, und nicht wenn die Schuldzinsen privat veranlasst sind.
Es ist auch nicht sehr hilfreich eine Basta-Aussage zu treffen
ohne irgendwelche Quellen anzugeben . 
Quelle? Das EStG…
Das liegt in der Systematik!
Moinsen,
worum geht es denn jetzt? Um Bankschulden und Bankguthaben? Oder um Schuldzinsen und Guthabenzinsen?
Guthabenzinsen unterliegen der Einkommensteuer -> §20 EStG
Schuldzinsen können NUR als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abgezogen werden SOFERN sie einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden können. § 2 EStG und § 9 EStG.
Aber im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt ab dem Jahr 2009 nur der Abzug einer Pauschale. Vorerst, denn diese Regelung wird sicherlich noch angefochten.
Zinsen können nicht miteinander verrechnet werden so wie Aktiengewinne oder -verluste. Hierfür gibt es keine direkten Quellenangaben, sondern das ergibt sich aus der Systematik des Einkommensteuergesetzes. Die wichtigsten Quellen wurden aber schon genannt.
Schöne Grüße
e
Okay, danke für die ausführliche Antwort!
LG
Martin
So ganz überzeugt bin ich zwar noch nicht, aber das dauert bei mir immer etwas länger! 
Trotzdem danke für Deine Antworten!
LG
Martin