Inder
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moin,
die X gmbh hat inder bilanz ein darlehen stehen, dass auf einer anderen währung basiert.
muss dieses darlehen an die kurse zum bilanzstichtag angepasst werden oder erst bei realisation, also fälligkeit ?
gibt es hier unterschidliche dinge zu beachten bei der handels- und steuerbilanz ?
danke schön
gruß inder
moinsen,
muss dieses darlehen an die kurse zum bilanzstichtag angepasst
werden oder erst bei realisation, also fälligkeit ?
=> nein, wie die werte der anderen bilanzpositionen zum bilanzstichtag. also mit dem kurswert zum 31.12.200x.
gibt es hier unterschidliche dinge zu beachten bei der
handels- und steuerbilanz ?
=> ja, auch hier wie bei den anderen Bilanzposten (Wertaufholungsgebot, Abszinsungsgebot, Niederstwertprinzip…)
schöne grüße
e