Darlehen in Fremdwährung

moin,

die X gmbh hat inder bilanz ein darlehen stehen, dass auf einer anderen währung basiert.

muss dieses darlehen an die kurse zum bilanzstichtag angepasst werden oder erst bei realisation, also fälligkeit ?

gibt es hier unterschidliche dinge zu beachten bei der handels- und steuerbilanz ?

danke schön

gruß inder

moinsen,

muss dieses darlehen an die kurse zum bilanzstichtag angepasst
werden oder erst bei realisation, also fälligkeit ?

=> nein, wie die werte der anderen bilanzpositionen zum bilanzstichtag. also mit dem kurswert zum 31.12.200x.

gibt es hier unterschidliche dinge zu beachten bei der
handels- und steuerbilanz ?

=> ja, auch hier wie bei den anderen Bilanzposten (Wertaufholungsgebot, Abszinsungsgebot, Niederstwertprinzip…)

schöne grüße
e