Guten Tag,
folgender fiktiver Fall: es wird eine ETW vermietet und es gibt viel Ärger mit dem Mieter. Der Mieter zieht aus und wegen dem vielen Ärger soll die Wohnung verkauft werden. Wie sieht es mit den Werbungskosten aus, könnte man die noch mit den Mieteinnahmen gegenrechnen, auch wenn man die Wohnung verkaufen will? Ginge das auch für das nächste Kalenderjahr, wenn der Verkauf sich länger hinzieht?
Gruß, S.