Guten Tag,
gilt die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten gemäß dem BMF Schreiben
IV B 8 - S 7368/09/10001, DOK 2009/0453814 vom 10.07.2009 (Umsatzgrenze 500.000 anstatt 250.000) auch für GmbH´s (keine StB-GmbH)?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
ja - aber was ist denn eine „Stb-GmbH“?
E.
eine StB-GmbH ist eine Steuerberatungs-GmbH. Diese darf die Umsatzsteuer nicht nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 5 K 1105/05 U)
eine StB-GmbH ist eine Steuerberatungs-GmbH. Diese darf die
Umsatzsteuer nicht nach vereinnahmten Entgelten berechnen.
Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 5 K 1105/05 U)
Das ist sehr vereinfacht ausgedrückt. In dem Urteil wurde § 20 UStG verweigert, weil die GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Wenn die Umsatzgrenze nicht erreicht wird, kann § 20 UStG sehr wohl angewendet werden (es gibt nicht nur eine Möglichkeit in dieser Vorschrift).
Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen!