Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteuert)

Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, wie die Rechtslage ist, wenn jemand jemandem beim Umzug hilft oder ähnliches und dafür Geld erhält? Muss so etwas versteuert werden?
Vielen Dank!

Hallo,

Muss so etwas versteuert werden?

Das kann man pauschal nicht beantworten. Wars nur eine Aufwandsentschädigung?

Bitte mehr Infos.

MfG

Es war keine Aufwandsentschädigung, tatsächlich hat keinerlei Geldbewegung stattgefunden. Es ist ein hypothetischer Fall, gemäß der wer-weiss-was-Regeln. :smile:

In vorliegendem Fall meinte ich damit, wenn jemand einem praktisch Unbekannten hilft und dafür Geld erhält. Beispielsweise wenn per Inserat jemand als Umzugshelfer gesucht wird oder ähnliches.

Ich hoffe das hilft weiter!

Natürlich ist das zu versteuern-Sonstige Einkünfte.
Bei „Wiederholungsabsicht“ uU sogar gewerbliche Einkünfte.

Hallo,

so wie beschrieben würde ich das für eine Arbeitnehmertätigkeit handeln, und zwar für eine kurzfristige Beschäftigung. Meldung über Minijobzentrale ohne Pauschalbeiträge. Lohnsteuer pauschal bzw. über Steuerkarte. Für Auftraggeber/Arbeitgeber ggfls. sogar eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Gruß Woko

Vielen Dank für eure Auskünfte!

Sehe ich das dann auch richtig, dass jemand sein „Einkommen“ versteuern müsste, wenn er für einen Nachbarn, den er nicht näher kennt, z. B. den Rasen mäht und dieser gibt ihm, sagen wir, 10 Euro, dass er dafür dann Steuern abführen muss?

Also, wenn die Einkünfte weniger als 256€ im Jahr betragen, kein Problem (§22 Nr. 3 EStG).
Ausnahme, wie bereits erwähnt, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit eintritt, dann gewerblich.