Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteuert)

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Jul 2009

Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, wie die Rechtslage ist, wenn jemand jemandem beim Umzug hilft oder ähnliches und dafür Geld erhält? Muss so etwas versteuert werden?
Vielen Dank!

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteuert

    Hallo, Muss so etwas versteuert werden?
    Das kann man pauschal nicht beantworten. Wars nur eine Aufwandsentschädigung?

    Bitte mehr Infos.

    MfG

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteue

      Es war keine Aufwandsentschädigung, tatsächlich hat keinerlei Geldbewegung stattgefunden. Es ist ein hypothetischer Fall, gemäß der wer-weiss-was-Regeln. :)

      In vorliegendem Fall meinte ich damit, wenn jemand einem praktisch Unbekannten hilft und dafür Geld erhält. Beispielsweise wenn per Inserat jemand als Umzugshelfer gesucht wird oder ähnliches.

      Ich hoffe das hilft weiter!

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteue

        Natürlich ist das zu versteuern-Sonstige Einkünfte.
        Bei "Wiederholungsabsicht" uU sogar gewerbliche Einkünfte.

        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteue

          Vielen Dank für eure Auskünfte!

          Sehe ich das dann auch richtig, dass jemand sein "Einkommen" versteuern müsste, wenn er für einen Nachbarn, den er nicht näher kennt, z. B. den Rasen mäht und dieser gibt ihm, sagen wir, 10 Euro, dass er dafür dann Steuern abführen muss?

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteue

            Also, wenn die Einkünfte weniger als 256€ im Jahr betragen, kein Problem (§22 Nr. 3 EStG).
            Ausnahme, wie bereits erwähnt, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit eintritt, dann gewerblich.

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Für Hilfsarbeiten Geld erhalten? (unversteue

        Hallo,

        so wie beschrieben würde ich das für eine Arbeitnehmertätigkeit handeln, und zwar für eine kurzfristige Beschäftigung. Meldung über Minijobzentrale ohne Pauschalbeiträge. Lohnsteuer pauschal bzw. über Steuerkarte. Für Auftraggeber/Arbeitgeber ggfls. sogar eine haushaltsnahe Dienstleistung.

        Gruß Woko

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