Landwirtschaftliche Buchführung und Steuer

Hallo,

man hatte vor ca 4 Jahren Landwirtschaft von den Eltern übernommen, die sich aber nicht rentiert hat und sie deshalb aufgegeben wurde. außer wald und verpachtetem Grünland besitzt man nix. Und trotzdem muß man noch Buchführung machen ? Es sind monatlich keine Ausgaben oder Einnahmen. Nur die Pachte einmal im Jahr. Kann man da nicht austreten ? Das Landvolk sagt gar nichts dazu und man ärgert sich jedes Jahr aufs neue, das man fast 1000,-€ für die Ausgeben muß.
Weiß jemand da besser bescheid ?

Guten Tag,

Hallo,

man hatte vor ca 4 Jahren Landwirtschaft von den Eltern
übernommen, die sich aber nicht rentiert hat und sie
deshalb aufgegeben wurde. außer wald und verpachtetem
Grünland besitzt man nix. Und trotzdem muß man noch
Buchführung machen ?

Nein, man muss jährlich den Gewinn aus der Verpachtung nach § 4 (3) EStG (Einnahmen - Ausgaben) ermittlen, wenn man die LuF nicht ausdrücklich aufgegeben hat.
Buchführung ist dazu keine nötig.
Wenn man aufgegeben hat (Entnahme der Grundstücke versteuert) muss man die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln.

Bei der Forstwirtschaft (die kann man nicht aufgeben wenn der Wald eine gewisse Grösse hat) muss man ebenso den Gewinn nach § 4 (3) EStG ermitteln. Das kommt aber nur in Frage, wenn man auch Einnahmen bzw Ausgaben hatte. Muss ja bei der Forstwirtschaft nicht zwingend jedes Jahr vorliegen.

Es sind monatlich keine Ausgaben oder Einnahmen. Nur die
Pachte einmal im Jahr. Kann man da nicht austreten ?

Austreten von wo? Finanzamt?
Schön wärs. Mal nach „Austrittserklärung“ googeln!

Das Landvolk sagt gar nichts dazu und man ärgert sich
jedes Jahr aufs neue, das man fast 1000,-€ für die
Ausgeben muß.

Wer ist „die“?

Guten Tag,

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Austreten von wo? Finanzamt?
Schön wärs. Mal nach „Austrittserklärung“ googeln!

Na die wird man wohl nie los :0). Ich meine das Landvolk. Das ist der Verein für Landwirte, die die Buchführung, Steuer (auch die Private) und Anträge auf Prämien und sowas bearbeiten.

Na die wird man wohl nie los :0). Ich meine das Landvolk. Das
ist der Verein für Landwirte, die die Buchführung, Steuer
(auch die Private) und Anträge auf Prämien und sowas
bearbeiten.

Naja, wenn man zum Friseur geht, wenn man Zahnweh hat, darf man sich anschliessend auch nicht wundern, wenns noch weh tut…

Servus,

Na die wird man wohl nie los :0).

Sag niemals nie: Ein Jahr per Ende Geschäftsjahr, mit eingeschriebenem Brief, genügt. Nachlesen kann man das in der Satzung:

http://www.landvolk.net/Landvolk/Satzung.pdf

Wobei die landwirtschaftlichen Buchstellen des Landesbauernverbandes in Niedersachsen übrigens keineswegs Frisöre für Zahnweh sind, sondern im Gegenteil Vorreiter bei einer „nach draußen gegebenen“ Finanzbuchhaltung waren und sind, mit denen die Mandantschaft wirklich etwas anfangen kann - weit darüber hinaus, dass man den Kram fürs Finanzamt gemacht kriegt. Das kriegen viele StB, insbesondere in der Kante LuF, nicht so gut hin.

Aber klar, dass diese Leistungen bei einem voll verpachteten Betrieb keinen Mehrwert bieten.

Vorsicht allerdings: Das Thema „Erklärung der Betriebsaufgabe“, das Clematis angesprochen hat, ist keineswegs banal. Angefangen damit, den sinnvollen Zeitpunkt für die Aufgabeerklärung zu bestimmen, bis hin zur Darstellung eines im Sinn des Mandanten angemessen niedrigen Aufgabegewinnes, den ein StB, der in LuF nicht zu Hause ist, mit einer simplen Multiplikationsaufgabe rechnet, genauso wies das FA auch macht, wenn man da keinen Hemmschuh anlegt.

Schon allein aus diesem Aspekt raus täte ich nicht aus dem Verband austreten, bevor die Betriebsaufgabe erfolgt und zur ESt veranlagt ist. Auch bei den schon im luf Vermögen relativ hoch bewerteten Böden der Börde gibts da u.U. schmerzhafte Entnahmegewinne zu versteuern, aber man kann daran schrauben.

Schöne Grüße vom Rhein an die Aller

MM