Steuererklärung

Hallo,

ist es möglich mit einem Auszubildenenvergütung i.H.v. 450 € Brutto
eine Steuererklärung zu machen? Um die entstandenen Fahrtkosten von 150 €
sowie Sonderausgaben für Bücher, Lernmittel, Zahnersatz ca. 250 € selbstbehalt, geltend zu machen?

Und ist die Erklärung auch noch für das Jahr 2008 möglich?

Danke schonmal für eure Antworten

Liebe Grüße Leah22

Hallo,
für Steuern hätte es ein eigenes Brett gegeben.

ist es möglich mit einem Auszubildenenvergütung i.H.v. 450 €
Brutto
eine Steuererklärung zu machen?

Ja, aber …

Um die entstandenen
Fahrtkosten von 150 €
sowie Sonderausgaben für Bücher, Lernmittel, Zahnersatz ca.
250 € selbstbehalt, geltend zu machen?

… bekommt man nichts zurück, da man keine Steuer bezahlt hat, wenn man keine anderen Einkünfte hat. Bis man mal Steuern zahlt, sollte man sich noch informieren, was Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind, damit man nicht alles in einen Topf wirft.

Und ist die Erklärung auch noch für das Jahr 2008 möglich?

Ja, falls man nicht zur Abgabe bis 31.5. verpflichtet war (war man nicht, wenn man nur die Ausbildungsvergütung hat).

Cu Rene

Hallo Rene,

Und ist die Erklärung auch noch für das Jahr 2008 möglich?

Ja, falls man nicht zur Abgabe bis 31.5. verpflichtet war (war
man nicht, wenn man nur die Ausbildungsvergütung hat).

auch bis mindestens 30.09. des Folgejahres ist eine Abgabe möglich.

Der 31. Mai des Folgejahres ist die gesetzliche Abgabefrist für eine Steuererklärung des Vorjahres, jedoch haben die Angehörigen von steuerberatenden Berufen eine automatische Fristverlängerung bis zum 30.09. - es besteht auch immer noch bis dahin für Privatpersonen die Abgabemöglichkeit, nur werden verspätet Einkommensteuererklärungen abgegeben kann das FA einen Verspätungszuschlag erheben - dieses wird für gewöhnlich nicht vor dem 30.09. gemacht - da kein Veranlagungsbeamter weiss, wer zu einem steuerberatendem Berufe geht.

Grüsse Rainer

auch bis mindestens 30.09. des Folgejahres ist eine Abgabe
möglich.

Der 31. Mai des Folgejahres ist die gesetzliche Abgabefrist
für eine Steuererklärung des Vorjahres, jedoch haben die
Angehörigen von steuerberatenden Berufen eine automatische
Fristverlängerung bis zum 30.09. -

Das ist schon seit längerem nicht mehr aktuell. 31.12. und danach ist endgültig Schluss.

Hallo Stefan80,
gibts du mir bitte eine Fundstelle ?
Danke
und schönes WE Rainer

Fundstelle
Hi !

Offizielle Quelle:
BStBl I, 2006, 234

weitere Quelle:
HI 1485857

Die Schreiben wurden seither jedes Jahr wiederholt.

BARUL76

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