Kinderfreibetrag / nicht verheiratet

Hallo zusammen, kurze Frage:

Vater und Mutter haben ein Kind (logisch) und sind nicht verheiratet. Mutter erhält das Kindergeld, ist in Elternzeit und hat für den Zeitraum vor der Geburt keine Steuererklärung abgegeben, sprich: das akzeptiert, was drei Monate lang vom Gehalt abgezogen wurde.

Steht dem Vater der Kinderfreibetrag trotzdem zu, auch wenn das Finanzamt sagt, es geht davon aus, dass KG gezahlt wurde und den Freibetrag streicht? Schließlich hat er das KG ja nicht bekommen und sie werden ja nicht zusammen veranlagt.

Danke Euch,

Knud

Das Kindergeld steht dem Vater zivilrechtlich zur Hälft zu, deswegen wird es bei ihm auch zur Hälste zur Vergleichsberechnunge hinzugezogen.

Der Kinderfreibetrag wurde nicht gestrichen, bei der Einkommensteuererklärung wird berechnet was günstiger ist, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Das günstigere wird gewährt.

Gruß

Jörg