Hallo allerseits,
es geht um folgende abstrakte Begebenheit:
Herr X hat ziemlichen Stress mit einem Handwerkerunternehmen gehabt, welches ihm auf Teufel komm raus immer wieder Aufpreise aufs Auge gedrückt hat. Immer wieder kam auch die Mwst mit ins Spiel, die den Preis natürlich zusätzlich nach oben trieb.
Das hat Herr X zwar arg gewundert, da für ihn die Mwst eigentlich immer im angegebenen Preis enthalten ist, allerdings hat er zuvor noch nie Erfahrungen mit Handwerkern gesammelt und dachte sich letzten Endes: „Dann ist das halt so üblich, in deren Branche“ und hat es so hingenommen.
Die Arbeiten wurden in 4 Schritten durchgeführt (geplant war einer!). Zusätzlich wurde eine 70 prozentige Anzahlung im Vorfeld geleistet. Insgesamt bekam Herr X drei Rechnungen. Die erste Rechnung war viel zu überteuert und wurde reklamiert. Der Geschäftsführer begründete dies mit einer fehlerhaften Berechnung der Leistung.
Es folgte die 2. Rechnung. Hier wurde plötzlich auf eine Nachbesserung (es wurde nicht ordentlich gearbeitet) ein erheblicher Zuschlag berechnet. Nachdem Herr X dieses erneut reklamierte, versprach man ihm, auf die erhöhte Summe einen Nachlass - jedoch alles ohne Rechnung.
Da Herr X zuvor jedoch schon zwei mal geprellt wurde, wollte er natürlich alles weitere schriftlich vorliegen haben und pochte auf eine erneute Rechnung mit endgültiger Summe. Ziemlich überrascht und etwas genervt versprach man ihm eine neue Rechnung, die der ausführende Monteur zum 3. Arbeitsschritt mitbringen würde. Allerdings bekam Herr X auch gleich die Aufforderung, den noch ausstehenden Betrag vor Ort in bar zu bezahlen und nicht zu überweisen.
Hier kam ihm zum ersten mal der Verdacht auf Steuerbetrug.
Wenige Tage später: Die Rechnung in den Händen haltend fiel Herrn X auf, dass natürlich der vereinbarte Nachlass für die überteuerte Nachbesserung erst nach der „Mehrwertsteuer“ abgezogen wurde. Zusätzlich wurde der maschinell erstellte Satz „Umsatzsteuer ist steuerpflichtig etc.“ auf der Rechnung per Hand durchgestrichen. Dies bestärkte ihn in dem Verdacht, dass hier eine Steuerhinterziehung stattfindet und er übers Ohr gehauen werden soll, nochmals enorm.
Anschließend telefonierte er abermals mit dem Geschäftsführer (selbiger bat ihn um Barzahlung), der gar nicht wusste, dass man dem Kunden die letzte Rechnung ausgehändigt hat. Es war nur geplant Herrn X einen kurzen Blick drauf werfen zu lassen, dies hat jedoch der Monteur nicht ganz verstanden. Jetzt ist Herr X natürlich mehr denn je der Meinung, dass es sich hier um Steuerbetrug handelt und würde das Unternehmen gerne der zuständigen Behörde melden.
Die Barzahlung ist noch NICHT erfolgt, da beim letzten Termin dem Monteur das Material ausgegangen ist. Die Restzahlung soll in 5 Tagen erfolgen (beim vierten und letzten Arbeitsschritt). Dann wird auch die restliche Arbeitsleistung in gewohnter „Qualität“ erbracht.
Der Monteur würde Herrn X bei Barzahlung zwar eine Quittung ausstellen, allerdings liegt der Verdacht nahe, dass der Betrieb dadurch dem Kunden gegenüber nur den Schein wahren will.
Herrn X’ Ziel ist es diesen Betrügern das Handwerk zu legen. Natürlich steckt hierbei auch ein gewisses Maß an Eigeninteresse dahinter. Herr X fühlt sich schließlich betrogen und möchte jetzt Genugtuung, auch wenn es ihm auf diesem Wege wenig bringt (weder finanziell, noch materiell). Das wäre es ihm allerdings wert.
Gemäß dem Fall er würde das Unternehmen dem Bundeszentralamt für Steuern melden: Hätte er Chancen auf Erfolg oder fängt Steuerhinterziehung erst im 6- bis 7-stelligen Bereich an?
Er ist sich sicher, dass er nicht der einzige Auftraggeber war, bei dem die Mehrwertsteuer missbraucht wurde um mehr Profit raus zu schlagen. Höchst wahrscheinlich dürfte ein unterschlagener 5-stelliger Betrag hier schnell zusammen kommen.
Weitere Frage: Sollte Herr X beim nächsten Termin den Betrag in bar zahlen, damit ein weiterer Beweis für die Steuerfahndung erbracht wäre oder sollte er lieber auf Nummer sicher gehen und überweisen?
Danke schonmal
Und: Dies ist ausdrücklich nur fiktiv!