Korrekte Rechnung von Künster

Guten Tag,
wie kann man eine Rechnung nach Österreich für ein Bild stellen das verkauft werden soll? Nun meine Frage: Wie muss die Rechnung aussehen für 4000,- Euro, muss dann erst eine Stuerernummer beantragen werden, und Umst befreit weil unter 17.500 Euro oder? Freiberufler ist richtig?
Danke Mattias

Servus,

für die Umsatzbesteuerung macht es überhaupt keinen Unterschied, ob ein Unternehmer freiberuflich oder gewerblich tätig ist.

Außerdem ist die Unternehmereigenschaft im UStG viel enger definiert als benachbarte Begriffe im Gewerberecht und im EStG. Im vorliegenden Fall ist der Verkäufer des Bildes Unternehmer, da gibts kein Vertun.

Entweder er ist Kleinunternehmer - für die Umsatzgrenzen aus § 19 Abs 1 UStG zählt nicht der einzelne Umsatz, sondern der Gesamtumsatz des Kalenderjahres. In diesem Fall passiert nichts weiter, die Fakturierung erfolgt ohne USt, aber mit dem Hinweis „kein Ausweis von USt gem. § 19 Abs 1 UStG“.

Oder er wird regelbesteuert oder optiert für die Regelbesteuerung. Dann ist der Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung USt-befreit, wenn der Kunde eine gültige USt-Identifikationsnummer benennt und diese auch zusammen mit dem Rechnungsdoppel aufbewahrt wird. Ohne USt-Identifikationsnummer des Empfängers ist der Umsatz immer steuerpflichtig in D - es gibt allerdings Fälle, in denen die USt nicht erhoben wird und nicht ausgewiesen werden darf, vgl. Kleinunternehmerbesteuerung - das ist keine Umsatzsteuerbefreiung!

Schöne Grüße

MM