Sagen wir mal ein Unternehmen (nicht bilanzierungspflichtig sondern G+V Ermittlung) will neue Büromöbel anschaffen. Die Abschreibung läuft wohl über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren, eine Leasingrate kann in voller Höhe abgesetzt werden - aber wie sieht es bei Wahl einer Finanzierung aus? wie werden Finanzierungsraten steuerlich behandelt? Als Betriebsausgaben??? Danke für Hinweise.
mfg
br
moinsen,
was denn nun? leasing oder darlehen? und wenn leasing, welche form von leasing?
ist schon wichtig, denn danach entscheidet sich ob überhaupt die büromöbel zum betriebsvermögen des unternehmens gehören und dann entsprechend abgeschrieben werden dürfen.
beim darlehen ist tilgung keine betriebsausgabe, wohl aber die zinsen, die ggf. anfallen. auch ein einnahme-überschuss-rechner (eine guv muss auch ein bilanzierender machen) kann verbindlichkeiten haben. sie tauchen halt nicht in der guv auf.
schöne grüße
e