Kinderbetreuungskosten Nachzahlung

Hallo Zusammen,

Bekanntlicher weise kann man Kinderbetreuungskosten für Kindergärten etc bei der Steuererklärung mit geltend machen.

Normaler weise macht man ja eine Steuererklärung für ein Bestimmtes Jahr. Angenommen mal 2008.

Nun kann man ja die Betreuungskosten für das Jahr 2008 die man ja auch monatlich an den Kindergarten bezahlt hat da mit angeben.

Wie sieht es aus, wenn man im Jahre 2009 Betreuungskosten für das Jahr 2008 nachzahlen muss.

In welcher Steuererklärung kann man diese Nachzahlung mit angeben ?
Für 2008 oder 2009 ?
Die Nachzahlung ist ja im Jahre 2009 geleistet worden.

Danke

Hallo!
Wenn die Zahlung nachweislich in 2009 erfolgt ist, dann kann sie in 2009 geltend gemacht werden.
Schöne Grüße
e