Liebe Experten,
folgender Fall: Ein in Trennung lebendes Ehepaar hat eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) abgegeben und einen Erstattungsbetrag von x € erhalten. Ein Ehepartner hat z.B. 95% der Einkünfte erwirtschaftet, der andere dementsprechend 5%. Hat der geringer verdienende Ehepartner jetzt einen Anspruch von 5% am Erstattungsbetrag, an 50% oder evt. sogar gar keine Anspüche?
Vielen Dank im Voraus
Andy
Hallo Andy
in dem Fall könnte das Paar einen Aufteilungsbescheid beantragen.
Gruß
Sonja
Kommt drauf an wer wieviel LSt bezahlt hat-hat der, der 5% der Einkünfte erwirtschaftet hat, 95% der Vorauszahlung getragen, gehören ihm natürlich auch ein entsprechendes Stück davon…
Das ist falsch.
Aufteilungsbescheide gibt es nur bei Nachzahlungen.
Wobei aber zu erwähnen ist, dass geleistete Vorauszahlungen hälftig aufzuteilen sind.
Stimmt, ich hab irgendwie die Tatsache überlesen,dass es hier um eine Erstattung geht 
Hallo,
wenn das in Trennung lebende Paar sich einig ist eine gemeinsame Steuereklärung abzugeben weil sie dadurch finanzielle Vorteile haben, dann sollten sie hinterher auch fifty-fifty teilen.
Gruß
Silverlady
Servus,
das ist nicht Gegenstand des Steuerrechts, sondern Sache der Vereinbarung zwischen den Beiden.
Sachgerecht wäre m.E., die ESt-Belastung zu berechnen, die bei getrennter Veranlagung gegeben wäre, und den Vorteil der gemeinsamen Veranlagung an den auszuzahlen, bei dem der Vorteil liegt.
Da aber getrennte Eheleute mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von weniger als ca. 200 k€ erfahrungsgemäß in finanziellen Fragen wie Hund und Katz leben, bis hin zu dem, dass sie lieber dem Finanzminister fünfstellige Beträge gönnen, als sich über die Aufteilung der Steuerlast zu einigen, wird das so nicht gehen, fürchte ich.
Schöne Grüße
MM
vielleicht hilft ja dieser Artikel weiter
/t/steuerbescheid-geld-teilen/2890663
Besonders die Antwort von Kiese.
Grüße
Bröselchen
Mal unabhängig davon, wieviel der jeweilige Ehe-Partner am Gesamteinkommen beigetragen hat:
Gehen wir mal davon aus, dass bei einer getrennten Steuererklärung einer 2.000 € nachzahlen müsste, und der andere 250 € erstattet bekommen würde. Bei der gemeinsamen Erkläurung bekommen beide zusammen z.B. 1.000 €.
Wäre es da nicht „gerecht“, wenn beide 500 €, bzw einer die 250 € und der andere 750 € bekommen würde?
Ich weiß, es hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, aber wie sieht da die Rechtslage aus?
Erstattung § 37 AO, Nachzahlung §§ 268 ff AO
Hi !
Wenn es für die Ehegatten eine Erstattung gibt, ist für die Aufteilung § 37 AO heranzuziehen
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__37.html
Steht für die Ehegatten eine Nachzahlung ins Haus, ist die Aufteilung nach den §§ 268 ff AO zu berechnen. Hier ist als Aufteilungsmaßstab insbesondere § 270 zu beachten
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__270.html
Die frühere Rechtsauffasung, nach der auch für Erstattungen die Regelungen der §§ 268 ff AO analog angewendet werden dürfen, ist überholt. Es war dabei früher häufig im Rahmen der teleologischen Reduktion darauf abgestellt worden, dass der Gesetzgeber den Fall von Erstattungen nicht behandelt hätte. § 37 AO steht dieser Rechtsauffassung entgegen und ist daher für Erstattungen anzuwenden.
BARUL76
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Ich habe mir § 37 AO durchgelesen, aber schlau werde ich daraus leider nicht … wenn mir jemand das Juristendeutsch auf meine konkrete Frage übersetzen könnte, wäre das super!