Neue Heizung steuerlich absetzen

Hallo,
Der Besitzer eines Mehrfamilienhauses hat dieses zu 40% an Verwandte (Mutter und Tochter) unentgeltlich vermietet, 60% zu ortsüblicher Miete. Steuerlich können so auch nur 60% der Instandhaltungskosten fürs Gebäude angesetzt werden.
Die Hausnebenkosten incl. der Heizkosten müssen auch die Verwandten bezahlen, diese können also zu 100% angesetzt werden.
Der Besitzer möchte nun die alte Heizung erneuern und dadurch bedingt, die Miete geringfügig erhöhen. Um auch die Verwandten an den Kosten zu beteiligen, sie haben durch die Erneuerung der Heizung ja auch erhebliche Einsprungen bei den Heizkosten, ist geplant einen Aufschlag auf die Heizkosten zu erheben, etwa in der selben Größenordnung wie die Mieterhöhung bei den Mietern.

Frage: zu wieviel % kann die Heizung steuerlich abgestzt werden, wenn,
a) es so gemacht wird wie beschrieben und
b) wenn die Verwandten nicht an den Kosten beteiligt werden sollen?

Ist etwas kompliziert, ich hoffe man versteht was ich meine.

Gruß Franz

Hi,

Frage: zu wieviel % kann die Heizung steuerlich abgestzt
werden, wenn,
a) es so gemacht wird wie beschrieben und
b) wenn die Verwandten nicht an den Kosten beteiligt werden
sollen?

bei beiden Varianten ist der Anteil der Heizung, der auf die unentgeltlich überlassene Wohnung entfällt, steuerlich nicht absetzbar

Schöne Grüße
C.