Hi Leute,
bereits am 10.7.08 hat der BFH zur Frage der Feststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG entschieden. Noch ist das Urteil nicht veröffentlicht, die Homepage des BMF gibt auch nichts her. Scheint also, als stimme die Verwaltung der Auffassung des BFH nicht zu.
Oder weiß jemand von Euch vielleicht, dass das Urteil doch demnächst veröffentlicht werden soll??
Wie verfahren die FÄ mit Einsprüchen, die bisher ruhten??
Danke schön!
Hi,
Oder weiß jemand von Euch vielleicht, dass das Urteil doch
demnächst veröffentlicht werden soll??
Haufe Professional listet das Urteil mit folgendem Eintrag:
BFH Urteil vom 10.07.2008 - IX R 86/07 (NV) (veröffentlicht am 21.01.2009)
BFH/NV 2009, 363
=> nicht alle Urteile werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht, besonders wenn sie nichts Neues aussagen.
Also welche Rechtsfrage ist genau offen, damit ich suchen kann, welche Urteile passen…
Schöne Grüße
C.