Bei Steuererklärung was vergessen, wie kann ich

das noch nachholen.

Hallo erstmal,

ich habe leider etwas vergessen anzugeben.
Kann ich das nachträglich noch angeben?
Gibt es dabei was zu beachten?
Und wie gehe ich am besten vor?

Danke und Tschau

Robert

Hi,

solange Dein Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kein Problem,

a) - Du hast noch nicht einmal den Bescheid bekommen

einfach Brief an Finanzamt mit Angabe („Ich möchte dieses und jenes Nachtragen … Belege anbei“)

b) - Du hast Bescheid, er ist aber noch nicht rechtskräftig (Einspruchfrist steht auf Bescheid)

Einspruch einlegen, neue Verbesserte Erklärung abgeben

c) - Bescheid ist schon rechtskräftig

Hier kommst Du in den Genuß der doppelten Gerechtigkeit: Wenn Du etwas an Einnahmen vergessen hast, gibt es kein zu spät, wenn DU Werbungskosten vergessen hast, dann Pech - aber überleg mal, hast Du vielleicht irgendeine Einnahme vergessen? Melde die einfach nach!

Ich habe meinem Nachbarn in den Ferien die Blumen gegossen und auf das Haus aufgepaßt und dafür 200 DM bekommen, möchte deswegen eine korrigierte Steuerereklärung abgeben (in der natürlich dann auch die Werbungskosten richtig ergänzt werden).

Irgendeine kleine Einnahme findest Du vielleicht, die Du da nachmelden mußt!

Gruß, Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei Steuererklärung was vergessen die Zweite
Hallo Berd,

erstmal danke für deine Antwort.

Zur zeit ist noch Punkt A aktuell, wobei es aber um die Eksterkl
für 98 geht, erst im Dez. 2000 abgegeben, keine Mahnung erhalten. So mal als Info.

Konkret geht es darum das meine Frau in 98 knapp 4 Monate
im Krankenhaus gelegen hat und ich fast jeden Tag hingefahren
bin. Schwangerschaft-Gefahr des Kindsverlust-Gefahr der Frühgeburt, was dann tatsächlich dann auch eingetreten ist.

Jetzt habe ich gelesen , leider gestern erst, das ich die Fahrten ins Krankenhaus steuerlich geltend machen kann
„wenn der Besuch für die Heilung oder die seelische Stimmung des
Patienten notwendig ist“, was meiner Meinung und auch der des Arztes notwendig war.

Dabei sind natürlich einige Kilometer angefallen.
Wenn ich jeden KM hin/zurück=34 mit 0,52 DM annehme sind das
immerhin über 1400,- Märker, und die möchte ich nicht verschenken.

Also muß ich jetzt ein Schreiben aufsetzen wo ich das Ganze mit
obigen Grund schildere und die Daten dazuschreibe, oder ist es
besser erst den Bescheid abzuwarten und dann Einspruch einzulegen??

Schonmal Danke und Tschau

Robert

Hi,

solange Dein Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kein
Problem,

a) - Du hast noch nicht einmal den Bescheid bekommen

einfach Brief an Finanzamt mit Angabe („Ich möchte dieses und
jenes Nachtragen … Belege anbei“)

b) - Du hast Bescheid, er ist aber noch nicht rechtskräftig
(Einspruchfrist steht auf Bescheid)

Einspruch einlegen, neue Verbesserte Erklärung abgeben

c) - Bescheid ist schon rechtskräftig

Hier kommst Du in den Genuß der doppelten Gerechtigkeit: Wenn
Du etwas an Einnahmen vergessen hast, gibt es kein zu spät,
wenn DU Werbungskosten vergessen hast, dann Pech - aber
überleg mal, hast Du vielleicht irgendeine Einnahme vergessen?
Melde die einfach nach!

Ich habe meinem Nachbarn in den Ferien die Blumen gegossen und
auf das Haus aufgepaßt und dafür 200 DM bekommen, möchte
deswegen eine korrigierte Steuerereklärung abgeben (in der
natürlich dann auch die Werbungskosten richtig ergänzt
werden).

Irgendeine kleine Einnahme findest Du vielleicht, die Du da
nachmelden mußt!

Gruß, Bernd

Hallo,

ich würde das gleich nachmelden, vielleicht schreibst Du ja auch dazu, daß Du jetzt erst darauf hingewiesen wurdest. Wenn Du nachher Einspruch einlegst bereitest Du dem Finanzbeamten nur unnötig arbeit.

Gruß, Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nachmelden kannst du das natürlich, aber ob das was bringt, bezweifle ich stark.
Als Verheirateter mit Kind beträgt deine zumutbare Eigenbelastung 3 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Verdienst also ca. DM 50.000 im Jahr, mußt du schon über DM 1500.- kommen, damit das überhaupt eine Auswirkung hat.
Bei mehr Verdienst natürlich entsprechend mehr.
Also vorher kurz rechnen, ob der Aufwand überhaupt lohnt.

Gruß

Peter

zwischenfrage

Konkret geht es darum das meine Frau in 98 knapp 4 Monate
im Krankenhaus gelegen hat und ich fast jeden Tag hingefahren
bin. Schwangerschaft-Gefahr des Kindsverlust-Gefahr der
Frühgeburt, was dann tatsächlich dann auch eingetreten ist.

hi all,

eine kurze zwischenfrage:

ist denn schwangerschaft und damit verbundene kosten eine krankheit und demzufolge aussergewöhnliche belastung? ist es nicht genau genommen selbst ausgesuchtes schicksal?

ich will jetzt keinem auf den schlips treten, aber das interessiert mich mal nebenbei… leider ist mein rechner abgestürzt und ich surfe von meinem alten 486er, da ist leider nicht meine datenbank i.s. steuerrecht drauf …

danke allen im voraus für eifrige stellungsnahme

shob

Jetzt habe ich gelesen , leider gestern erst, das ich die
Fahrten ins Krankenhaus steuerlich geltend machen kann
„wenn der Besuch für die Heilung oder die seelische Stimmung
des
Patienten notwendig ist“, was meiner Meinung und auch der des
Arztes notwendig war.

Dabei sind natürlich einige Kilometer angefallen.
Wenn ich jeden KM hin/zurück=34 mit 0,52 DM annehme sind das
immerhin über 1400,- Märker, und die möchte ich nicht
verschenken.

Also muß ich jetzt ein Schreiben aufsetzen wo ich das Ganze
mit
obigen Grund schildere und die Daten dazuschreibe, oder ist es
besser erst den Bescheid abzuwarten und dann Einspruch
einzulegen??

Schonmal Danke und Tschau

Robert

Hi,

solange Dein Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kein
Problem,

a) - Du hast noch nicht einmal den Bescheid bekommen

einfach Brief an Finanzamt mit Angabe („Ich möchte dieses und
jenes Nachtragen … Belege anbei“)

b) - Du hast Bescheid, er ist aber noch nicht rechtskräftig
(Einspruchfrist steht auf Bescheid)

Einspruch einlegen, neue Verbesserte Erklärung abgeben

c) - Bescheid ist schon rechtskräftig

Hier kommst Du in den Genuß der doppelten Gerechtigkeit: Wenn
Du etwas an Einnahmen vergessen hast, gibt es kein zu spät,
wenn DU Werbungskosten vergessen hast, dann Pech - aber
überleg mal, hast Du vielleicht irgendeine Einnahme vergessen?
Melde die einfach nach!

Ich habe meinem Nachbarn in den Ferien die Blumen gegossen und
auf das Haus aufgepaßt und dafür 200 DM bekommen, möchte
deswegen eine korrigierte Steuerereklärung abgeben (in der
natürlich dann auch die Werbungskosten richtig ergänzt
werden).

Irgendeine kleine Einnahme findest Du vielleicht, die Du da
nachmelden mußt!

Gruß, Bernd

c) = schlechter Trick
Hallo,

solche Manöver scheitern regelmäßig an § 173 Abs. 2 AO (grobes Verschulden) und hoffentlich an dem wachen Verstand des Sachbearbeiters im Amt.
Bei richtiger Anwendung der o.g. Vorschrift führt dies zur Steuererhöhung wegen der (getürkten) nacherklärten Einkünfte und zur Ablehnung einer Steuerminderung wegen groben Verschuldens. Wenn Du so etwas schon einmal „durch bekommen“ hast, saß da ein Schussel im Amt.

Gruß Raúl

Bei Steuererklärung was vergessen die Dritte
Hallo Peter,

meinst du die zumutbare Eigenbelastung bzw. Eigenanteil für
krankheitsbedingte Kosten damit?
Zu diesem eitpunkt hatten wir noch kein Kind, das kam erst 99.
Naja, die Fahrtkosten würden, wenn Hin/Rückweg angerechnet wird
ca. 1600 DM bei 0,52 DM/Km.
Dazu kamen/kommen dann noch Zahnarztrechnungen von ca. 3600,-
die wir mit Belegen angegeben haben.
Telefonkosten und Eigenbeteiligung im Krankenhaus auch noch.
Es kam also doch insgesamt ganz schön was zusammen, nicht nur
35,- im Jahr für Aspirin.

Was ich noch nicht weiß oder überlesen habe, unter was würden
diese Fahrtkosten dann eigentlich eingetragen werden müssen.
Sonderausgaben??

Für 99 haben wir das gleiche Problem, da auch noch nicht gemacht! :smile:) Auch keine Mahnung/Erinnerung.

Unsere Kleine war 5 Monate nach Geburt im Krankenhaus, auch hier
waren wir jeden Tag da, und das teilweise mit zwei Fahrzeugen.
Hier gleich ne Frage, können wir diese Fahrten absetzen/angeben?
Notwendigkeit subjektiv ausser Zweifel. Wohlbefinden des Zwerges

Schonmal Danke

Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi shob,

Komplikationen während der Schwangerschaft und einer daraus
resultierenden Frühgeburt ist kein selbst ausgesuchtes Schicksal. Wir haben uns das auch nicht gewünscht sowie ein
anderer sich zBsp. seine kaputten Zähne auch nicht gewünscht hat.

Robert

hi all,

eine kurze zwischenfrage:

ist denn schwangerschaft und damit verbundene kosten eine
krankheit und demzufolge aussergewöhnliche belastung? ist es
nicht genau genommen selbst ausgesuchtes schicksal?

ich will jetzt keinem auf den schlips treten, aber das
interessiert mich mal nebenbei… leider ist mein rechner
abgestürzt und ich surfe von meinem alten 486er, da ist leider
nicht meine datenbank i.s. steuerrecht drauf …

danke allen im voraus für eifrige stellungsnahme

shob

wieso getürkt?
Hallo,

wieso getürkte Einkünfte? Der Steuerschuldner sollte ja nur noch einmal nachsehen, ob er nicht irgendetwas vergessen hat!

Vielleicht stehen die vergessenen Einkünfte ja auch in Zusammenhang mit den vergessenen Werbungskosten?

Wenn das ganze zusammenhängt, dann kann ja auch der verbissenste Sachbearbeiter kaum die Werbungskosten streichen!

hoffentlich an dem wachen Verstand des Sachbearbeiters im Amt.

–> schon mal angetroffen? Seit ich als Schüler ein längeres Praktikum in einem Finanzamt machen durfte, ist für mich die Assoziationskette (Finanzamts-)Sachbearbeiter - wach - Verstand nicht mehr plausibel! (Soll nicht heißen, daß die Herrschaften keinen Verstand hätten - aber wach im Dienst?) *läster*

Gruß, Bernd

Bei richtiger Anwendung der o.g. Vorschrift führt dies zur
Steuererhöhung wegen der (getürkten) nacherklärten Einkünfte
und zur Ablehnung einer Steuerminderung wegen groben
Verschuldens. Wenn Du so etwas schon einmal „durch bekommen“
hast, saß da ein Schussel im Amt.

Gruß Raúl

bloße Theorie

Hallo,

Vielleicht stehen die vergessenen Einkünfte ja auch in
Zusammenhang mit den vergessenen Werbungskosten?

  1. Ist die Annahme eines solchen Zusammenhangs im geschilderten Sachverhalt ausgesprochen abwegig und

  2. kann man es wohl als exotisch betrachten, daß jemandem, der vergessen hat, Kosten anzugeben, hierzu noch damit in (un)mittelbarem Zusammenhang stehende Einnahmen (die zudem geringer sind als die Ausgaben!) einfallen, die er „vergessen“ hat zu erklären.

Dieser Fall mag sich vielleicht in einer Klausur abspielen. Ein Lebenssachverhalt ist das zumindest nicht.

Gruß Raúl

Hallo,

natürlich hast Du Recht, wenn der Finanzbeamte partout nicht will, dann wird er Dir das streichen.

Man kann natürlich versuchen, soweit als möglich durch Ausnutzung legaler Gestaltungsmöglichkeiten dagegen anzuarbeiten.

Was mich kedenfalls maßlos ärgert, ist die Ungleichheit des Rechts: wenn ich Einkünfte vergessen habe, gibt es kein Vorbei, wenn ich Werbungskosten (oder andere Belastungen) vergessen habe, kann ich nichts nachreichen.

Gruß, Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe jetzt beim Finanzbeamten angerufen, dieser…
sagte das wir abwarten sollten bis der Bescheid zugestellt
worden ist, nachdem wir Ihm das mit den vergessenen Fahrtkosten
erklärt haben.
Und dann Einspruch einlegen.
Ob es was bringt oder berücksichtigt wird, darüber hat er sich
leider nicht ausgelassen :frowning:

Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]