Provisionsrückzahlung als Verlust?

Guten Tag,

folgende Annahme: Ein Vers.-vermittler war bis Mitte 2008 nach HGB 84 tätig für einen Ausschliesslichkeitsvertrieb. Anschliessend wechselte er wieder in ein Angestelltenverhältnis, und ist dort bis heute tätig.
Nun (in 2009)muss er Provisionen aus der Zeit seiner Selbständigkeit zurückzahlen. Kann er, obwohl er kein Gewerbe mehr angemeldet hat, diese Provisionsrückzahlungen steuerlich als Verlust in seiner Eink.St.-Erklärung für 2009 geltend machen? Und wenn ja, wie???

Hoffe ihm kann hier jemand weiterhelfen! Vielen Dank im voraus!

Als Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb