Selbstanzeige?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand nen Rat geben, zu folgendem, hypothetischem Fall:

Mal angenommen, Person X hat ein kleines Nebengewerbe. Es werden Rechnungen ausgestellt. Da es sich um ein Kleingewerbe handelt, wird keine Vorsteuer geltend gemacht, es wird nicht zur Umsatzsteuer optiert.
Da ein Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben möchte, wird dies gemacht und seitdem auch weiter so gehandhabt.
Da der Kunde Vorsteuer geltend macht und Person X aber keine Umsatzsteuer abführt, ist das rein rechtlich doch Steuer-Hinterziehung, oder?
Sollte man in diesem Fall eine Selbstanzeige beim FA machen und die Steuern nachzahlen, oder einfach in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr ausweisen?

Vielen Dank im Voraus :smile:

Würde ich schon sagen, wenn ein Kunde schon eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis haben wollte, ist die Rechnung sicherlich beim Finanzamt gelandet. Und so ein Strafverfahren ist nicht zu unterschätzen.

Servus,

auch wenns lilibet anders sieht:

Person X sollte sich hier die Pferde nicht scheu machen lassen.

Solange keine USt-Erklärung für das betreffende Kalenderjahr abgegeben worden ist, ist garnix hinterzogen.

Es genügt in diesem Fall völlig, die ausgewiesene USt als „unberechtigt ausgewiesen“ zu erklären und abzuführen, und gut ist.

Und für zurückliegende Jahre, für die die USt-Erklärungen bestandskräftig sind, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung rein akademisch. Für diese wird in so einem Fall eine berichtigte USt-Erklärung abgegeben, in der die unberechtigt ausgewiesene USt aufgeführt ist, diese wird bezahlt, und das wird bei der BuStra zwischen Kaffee und Gummibaumgießen abgehandelt. Insbesondere, wenn noch ein zerknirschtes bußfertiges Briefelein von X dabei liegt.

Und für Formalisten: Falsa demonstratio non nocet, es muß gar nicht mal „Selbstanzeige“ draufstehen. Das richtige Ausfüllen der USt-Erklärungen für die jeweiligen Zeiträume wirkt bereits in dem Umfang strafbefreiend, in dem die unberechtigt ausgewiesene USt erklärt und bezahlt wird.

Person X sei angeraten, sich mit einem erholsamen Schlaf auf unternehmerische Aktivitäten vorzubereiten, die wichtiger sind als eine Geschichte, die unter keinen Umständen einen Staatsanwalt von der Couch reißen wird: BuStra und SteuFa haben ihre rechte Mühe damit, den überhaupt in Bewegung zu setzen, wenn es um hinterzogene Beträge mit weniger als vier Nullen geht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

diese Vorstellung:

wenn ein Kunde schon eine Rechnung mit
Umsatzsteuerausweis haben wollte, ist die Rechnung sicherlich
beim Finanzamt gelandet.

finde ich recht possirlich. Ich stell mir grade vor, wie täglich ein 7,5-Tonner voll Rechnungen von der BASF zum Finanzamt fährt, woselbst ungefähr achtzig Mitarbeiter damit beschäftigt sind, die FiBu-Belege zu lesen. Das wäre lustig, aber es täte dem Fiskus überhaupt gar nichts bringen.

Beiläufig: Worauf gründet Deine Vermutung, der beschriebene Fall würde zur Eröffnung eines Strafverfahrens führen?

Schöne Grüße

MM
(hat in heroischen Zeiten, mit vielen Bau-GmbHn in der Mandantschaft, fast keine Bp erlebt, bei der nicht eine Mitteilung an die BuStra angefallen wäre. Und keine einzige dieser Mitteilungen mündete in ein Strafverfahren…)

Vielen Dank für die schnellen Antworten :smile:

Hi,

BuStra und SteuFa
haben ihre rechte Mühe damit, den überhaupt in Bewegung zu
setzen, wenn es um hinterzogene Beträge mit weniger als vier
Nullen geht.

nach meiner Erfahrung gibt es Aktivitäten erst ab 6 Nullen aufwärts. Vorher wird das vom Schreibtisch aus geregelt.

Schöne Grüße
C.