Kann geringfügig beschäftigt Berufstätigkeit sein

Hallo zusammen,
in den seit 2006 geltenden Regeln zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gibt es die Regelung, das für 0-3-Jährige nur Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden dürfen wenn beide Erziehungsberechtigten auch Berufstätig sind (bzw. einer in Ausbildung ist). In dem hypothetischen Fall, das ein Erziehungsberechtigter lediglich eine geringfügige Beschäftigung auf 400-EUR-Basis hätte, könnten die Betreuungkosten eines 2-jährigen Kindes angesetzt werden oder nicht? Wenn ja, wie würde der Nachweis über die Beschäftigung erfolgen?
Schöne Grüße
clownero

Wenn die geringfügige Beschäftigung mind 10h die Woche beträgt: Ja!