Grenzgänger Österreich - Deutschland

Hallo,

wo wird denn das Einkommen besteuert wenn jemand in Österreich wohnt und in Deutschland arbeitet (nicht selbstständig)?
Der Wohnort befindet sich im Grenzgebiet aber der Arbeitsort ist mehr als 30km von der Grenze entfernt, der Arbeitnehmer kehrt jeden Tag zum Wohnort zurück (110km/1h zwischen Arbeits- und Wohnort).

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß

Hallo,
geht es um die Lohn- oder die Einkommensteuer?
Gruß
Silverlady

Servus,

bei der Besteuerung des Einkommens geht es immer um die ESt. Ferner gibt es keinen Fall, in dem das Besteuerungsrecht für die LSt bei einem anderen Staat wäre als das für die ESt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die 30 km Luftlinie sind im DBA Österreich-Deutschland notwendige Bedingung für den Grenzgängerstatus; auch bei täglicher Rückkehr an den Wohnort ist der Steuerpflichtige kein Grenzgänger.

Das Besteuerungrecht für die Einkünfte aus nichselbständiger Arbeit liegt in diesem Fall, wenn die „Monteursklausel“ nicht greift, bei Deutschland.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
da muss ich wiedersprechen.
Ein Freund (Deutscher) arbeitet seit Jahren als Angestellter in Sankt Petersburg. Natürlich zahlt er seine Lohnsteuer dort.
Eine Einkommensteuererklärung hat er beim hiesigen Finanzamt abgegeben. Einen Wohnsitz hat er noch in Deutschland und Einkünfte aus V+V.
Wieso sollte er das in Russland versteuern?
Gruß
Silverlady

Servus,

es geht um die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, und dieses gemäß DBA Österreich.

Du sprichst von Einkünften aus V+V, und dieses gemäß DBA Russland.

Das sind ganz verschiedene Dinge - obwohl das Besteuerungsrecht für V+V-Einkünfte in beiden DBA gleich geregelt ist. Aber schon bei den N-Einkünften hört das auf, weil begreiflicherweise das DBA Russland keine Grenzgängerregelung enthält.

Ein Freund (Deutscher) arbeitet seit Jahren als Angestellter
in Sankt Petersburg. Natürlich zahlt er seine Lohnsteuer dort.

Jo.

Eine Einkommensteuererklärung hat er beim hiesigen Finanzamt
abgegeben.

Jo - offenbar hat er in D einen Wohnsitz beibehalten, an dem z.B. seine Familie weiterhin lebt, oder aus sonst welchen Gründen der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen liegt.

Wieso sollte er das in Russland versteuern?

Das hat kein Mensch behauptet. Es geht, wie gesagt, um N-Einkünfte.

Dein Irrtum liegt darin, dass Du LSt und ESt für zwei verschiedene Steuern hältst. Das stimmt aber nicht, die LSt ist eine Erhebungsform der ESt, die in besonderen Fällen die ESt ersetzen kann. Wenn Du mir ein einziges DBA benennst, in dem das Besteuerungsrecht hinsichtlich N-Einkünften für den LSt-Einbehalt (ohnehin eine deutsche Spezialität) und für die Festsetzung der ESt unterschiedlich geregelt ist, bekommst Du von mir eine Jéroboam Brut Prestige von Duménil.

Schöne Grüße

MM