Kleinwindanlage -Anschaffung betrieblich o. privat

Hallo!
Wenn man ein kleines Windrad aufstellen lässt, das a) den Heizungsspeicher (100% privat) über einen Heizstab auflädt, b) Strom ins eigene Netz (z.B. 50 % betrieblich und 50 % privat) liefert und erst dann, wenn a) und b) keinen Bedarf haben, gegen Einspeisevergütung in das öffentlich Stromnetz einspeist (100 % gewerblich) –sollte man die Anschaffung dann betrieblich oder privat vornehmen?
Hat jemand eine Idee?
Gruß, Thomas

Servus,

die Anlage kann nur dann als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn sie zu mindestens zehn Prozent betrieblich genutzt wird.

Die Beschreibung klingt nach meinem Eindruck nicht danach, aber das ist ein Rechenexempel (überschlägig in kWh).

Die Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen kann einen kleinen Zuschuss zur Finanzierung bieten, weil die Anlage dann auch im Zusammenhang USt dem Unternehmen zugerechnet werden kann (Vorsteuerabzug bei Anschaffung - Nutzungsentnahme in der Folgezeit), und weil die Differenz zwischen Aufwand (einschließlich AfA) und dem Wert der Entnahme sich unmittelbar gewinnmindernd auswirkt, während eine Einlage aus der Nutzung der im Privatvermögen gehaltenen Anlage keine Auswirkung hat.

Für diese Optionen ist es grundsätzlich notwendig, die Nutzungsanteile nach objektiven Kriterien festzustellen. Wenn die Installation der dafür notwendigen Messgeräte ohnehin für die Steuerung nötig ist, ist das in Ordnung. Anderenfalls muss man rechnen, ob der dafür notwendige zusätzliche Aufwand mehr oder weniger ausmacht als der ESt- und USt-Effekt.

Schöne Grüße

MM