(fehlende) Steuer-Nr. auf Rechnungen

Guten Morgen,

A macht sich per 01.08.2009 als Klein-Unternehmer selbständig. Bei der Rechnungsstellung (ohne USt-Ausweis, da Klein-Unternehmer nach § 19 UStG) taucht folgendes Problem auf:

das Finanzamt teilt A mit, das die Erteilung einer Steuer-Nr. (nach Bearbeitung des Fragebogens zur Gewerbeanmeldung) ca. 4 -8 Wochen dauern wird.

welche Angaben zur Steuer-Nr. kann/muß A auf der zu erstellenden Rechnung machen („noch nicht erteilt“ - „wird nachgereicht“)???

Danke + Gruß

Servus,

auch hier gilt es, die maßgebliche Vorschrift Wort für Wort zu lesen:

Gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 UStG muss die durch das Finanzamt erteilte Steuernummer angegeben werden. >> Wo keine Steuernummer erteilt ist (wirklich keine, also auch nicht aus einer früheren Arbeitnehmerveranlagung), muss auch keine angegeben werden. Und auch niemandem erklärt werden, dass der Unternehmer eben erst angefangen hat. Sondern einfach nix.

Schöne Grüße

MM