Guten Morgen,
A macht sich per 01.08.2009 als Klein-Unternehmer selbständig. Bei der Rechnungsstellung (ohne USt-Ausweis, da Klein-Unternehmer nach § 19 UStG) taucht folgendes Problem auf:
das Finanzamt teilt A mit, das die Erteilung einer Steuer-Nr. (nach Bearbeitung des Fragebogens zur Gewerbeanmeldung) ca. 4 -8 Wochen dauern wird.
welche Angaben zur Steuer-Nr. kann/muß A auf der zu erstellenden Rechnung machen („noch nicht erteilt“ - „wird nachgereicht“)???
Danke + Gruß