Wer muß Steuererklärung für Verstorbenen machen?

Hallo,
mal angenommen die Erben sitzen zusammen und ordnen den Nachlaß, dabei fällt auf, daß noch keine Einkommensteuererklärung für 2008 gemacht wurde, obwohl der Verstorbene zu Abgabe verpflichtet war. In den Unterlagen findet sich aber ein Hinweis, daß Fristverlängerung beantragt wurde, aber keiner, daß dieser stattgegeben wurde.
Anhand der Bescheide der Vorjahre ist davon auszugehen, daß alle Unterlagen vorliegen um die Erklärung zu machen, weil sich nur die Zahlen, aber nicht die Einkommensarten geändert haben.
Kurz und knapp - wer unterschreibt die Steuererklärung? ALLE Erben oder nur einer im Auftrag? Ist in so einem Fall überhaupt mit einer Nachprüfung zu rechnen? Die Erben könnten ja irgendwas übersehen haben - natürlich auch Ausgaben, die abzugsfähig gewesen wären, nicht nur Einnahmen, die versteuert werden müsten.

Cu Rene

Hallo,
zu den Unterlagen an das Finanzamt gehören in diesem Fall:

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Vollmacht der anderen Erben für den, der unterschreibt und dem der Bescheid zugeschickt werden soll.
    Eine Unterschrift genügt dann.
    Gruß
    Silverlady

Hallo,

der Erbschein ist nicht verpflichtend! Nur wenn Immobilien oder Geschäftsanteile vererbt werden und kein notarielles Testament/Erbvertrag vorliegt ist ein solcher erforderlich.

Gruß vom Wiz

Danke euch Beiden,
genau der Erbschein hätte noch gefehlt, aber ein notarielles Testament liegt vor. Also nichts wie ran, so lange noch alle Beteiligten greifbar sind.

Cu Rene