Hallo,
mal angenommen die Erben sitzen zusammen und ordnen den Nachlaß, dabei fällt auf, daß noch keine Einkommensteuererklärung für 2008 gemacht wurde, obwohl der Verstorbene zu Abgabe verpflichtet war. In den Unterlagen findet sich aber ein Hinweis, daß Fristverlängerung beantragt wurde, aber keiner, daß dieser stattgegeben wurde.
Anhand der Bescheide der Vorjahre ist davon auszugehen, daß alle Unterlagen vorliegen um die Erklärung zu machen, weil sich nur die Zahlen, aber nicht die Einkommensarten geändert haben.
Kurz und knapp - wer unterschreibt die Steuererklärung? ALLE Erben oder nur einer im Auftrag? Ist in so einem Fall überhaupt mit einer Nachprüfung zu rechnen? Die Erben könnten ja irgendwas übersehen haben - natürlich auch Ausgaben, die abzugsfähig gewesen wären, nicht nur Einnahmen, die versteuert werden müsten.
Cu Rene