Hallo…angenommen der Steuerbescheid (Werbungskosten für die Anfahrt zur Arbeit) ist zu hoch berechnet worden, also zu viel km sind berechnet worden zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz.
Ist man zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet? Wie lange kann der Betrag zurückgefordert werden?
Hallo,
wenn sich das Finanzamt zu Gunsten des Steuerpflichtigen vertan hat, ist nichts zu machen.
Außer sich über den Geldsegen zu freuen.
Eine Rückforderung bei bereits ergangenem Bescheid gibt es nicht.
Gruß
Silverlady
wenn sich das Finanzamt zu Gunsten des Steuerpflichtigen
vertan hat, ist nichts zu machen.
Außer sich über den Geldsegen zu freuen.
Eine Rückforderung bei bereits ergangenem Bescheid gibt es
nicht.
Und was ist zum Beispiel mit offenbarer Unrichtigkeit?
Hallo,
ich habe das so verstanden:
Der Steuerpflichtige gibt Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte an, das Finanzamt setzt mehr km als angegeben an.
In diesem Falle hat der Stpfl. das FA nicht auf seinen Fehler hinzuweisen.
§ 173 AO greift nicht, da die Tatsache (hier die km) nicht erst nachträglich bekannt geworden ist.
Gruß
Silverlady
Das ist dann aber genau das Paradebeispiel von § 129 AO (offenbare Unrichtigkeit).
Sollte das Finanzamt dahinter kommen, kann es auch nach Bestandskarat den Bescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ändern.
Maßgeblich dabei ist, dass es sich ausschließlich um einen Übertragungs- bzw.- Schreibfehler und nicht um eine Rechtsfrage handelt.
Um zur Ursprungsfrage zurückzukehren:
In diesem Fall besteht tatsächlich keine Pflicht zur Berichtigung
Ein entsprechender korrigierter Bescheid (als Grundlage für eine Rückforderung) kann bis zum Ende der Festsetzungsfrist erlassen werden.
Das werden im Fall wohl 4 Jahre sein. Die Frist beginnt im Normalfall mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Einkommensteuererklärung angegeben wurde.