Kann man, wenn man seinem die gemeinsamen Kinder erziehenden Partner Unterhalt zahlen muss (Elternzeit genommen, da keine Kinderbetreuung zu bekommen war), diesen auf der LSK eintragen lassen, falls man sonst nach Steuerabzügen mit dem nun gemeinsam zu verbrauchenden Gehalt unter Hartz-4-Niveau läge? (Man erhielte ja sonst am Jahresende eine ordentliche Steuerrückzahlung)
Falls nicht, was sonst?
Hallo,
die Frage ist unglücklich formuliert.
Habe das so verstanden:
Ehepaar hat sich getrennt, der Mann zahlt Unterhalt für die Frau und die Kinder, er hat Lohnsteuerklasse 1.
Aus dieser Situation heraus kann man sich keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Den Unterhalt für die Frau kann man in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aber nur, wenn die Frau damit einverstanden ist, denn im Gegenzug muss sie dies als Einnahmen beim Finanzamt angeben.
Der Unterhalt für Kinder wird gar nicht berücksichtigt.
Bekommt die Frau kein Elterngeld?
Eventuell sollte der Mann den Unterhalt für die Frau neu berechnen lassen. An die Änderung der Lohnsteuerklasse und das damit verbundene geringere Gehalt denken bei Trennung die wenigsten.
Gruß
Silverlady
Liebe Silverlady,
wie erklärst Du Dir, dass auf dem amtlichen Formular „Anlage U“ drei ankreuzbare Möglichkeiten betreffend die Bestimmung der Anlage vorgegeben sind, von denen eine heißt „zum Lohnsteuerermäßigungsantrag“, und dass diese Unterhaltszahlungen unter III.2. des Lohnsteuerermäßigungsantrages abgefragt werden?
Sind die Formulardesigner beim BMF alle Trottel, im Gegensatz zu Dir, die als einzige kapiert hat, dass Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten nur bei der ESt berücksichtigt werden können, aber nicht im Zuge des LSt-Einbehalts?
Oder ist es ganz einfach so, daß bei Zustimmung des Empfängers Unterhaltszahlungen sehr wohl bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden könne?
Grübelt
MM
Hallo und danke für die Antworten . Leider fühle ich mich jetzt nicht gerade schlauer.
Es geht mir um unverheiratete, zusammenlebende Paare mit Kind und die Zeit rund um einen jobannahmebdeingten Umzug, in der ein Partner in Elternzeit gehen muss, um die Tochter zu versorgen, bis am neuen Wohnort eine Betreuung und eine Wohnung gefunden wurden.
Vielleicht klärt das einiges.
Hi,
Kann man, wenn man seinem die gemeinsamen Kinder erziehenden
Partner
Partner? verheiratet oder nur Lebensgefährte?
Ist schon ein Unterschied…
Klare Fragen ergeben klare Antworten.
Schöne Grüße
C.
Hi,
die Frage ist unglücklich formuliert.
dann fragt man nach und schießt nicht aus der Hüfte
Habe das so verstanden:
schön, und wenn es nicht so ist?
Ehepaar hat sich getrennt, der Mann zahlt Unterhalt für die
Frau und die Kinder, er hat Lohnsteuerklasse 1.
verheiratete haben üblicherweise Lohnsteuerklasse 3 und dann sind Unterhaltsleistungen bereits eingerechnet
Woher hast du dieses gerüttelt Maß Halbwissen?
Aus dieser Situation heraus kann man sich keinen Freibetrag
auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html
Unterhaltszahlungen wären
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Bitte antworte zum gefragten Sachverhalt -mit ggf. Nachfrage, was für Details vorliegen- und unter Beachtung des deutschen Einkommensteuergesetzes. Hier ist ein Expertenforum.
Schöne Grüße
C.
Hi,
die Frage ist unglücklich formuliert.
dann fragt man nach und schießt nicht aus der Hüfte
Habe das so verstanden:
schön, und wenn es nicht so ist?
Dann ist es halt anders…
Ehepaar hat sich getrennt, der Mann zahlt Unterhalt für die
Frau und die Kinder, er hat Lohnsteuerklasse 1.verheiratete haben üblicherweise Lohnsteuerklasse 3 und dann
sind Unterhaltsleistungen bereits eingerechnet
Wenn sich ein Ehepaar trennt, muss die Lohnsteuerklasse geändert werden. Oder man muss mit einer saftigen Nachzahlung rechnen. Vorher vielleicht die 3, nachher die 1.
Woher hast du dieses gerüttelt Maß Halbwissen?
Die Frage gebe ich gerne zurück.Aus dieser Situation heraus kann man sich keinen Freibetrag
auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html
Unterhaltszahlungen wären
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.htmlBitte antworte zum gefragten Sachverhalt -mit ggf. Nachfrage,
was für Details vorliegen- und unter Beachtung des deutschen
Einkommensteuergesetzes. Hier ist ein Expertenforum.
Danke für den Hinweis.
Schöne Grüße
C.
Gruß
Silverlady
Hi, für mich war das eigentlich klar, da ich nicht verheiratet geschrieben habe. das haette ich getan, wenn ich es gemeint haette. Meine Lebensgefährte, wollte aber zum Ausdruck bringen, dass er Kindsvater ist und das Kind erzieht. Tut mir leid, wenn es unklar war.