Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer ein Auto gekauft hat und sich z.B. 2 Jahre später als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler selbständig macht, kann er dann das Fahrzeug anteilig der beruflichen Nutzung abschreiben und muss er den Wertverlust der ersten beiden Jahre vor der Abschreibung abziehen?
Kann er einen Teil der Umsatzsteuer für die Laufzeit als Freiberufler nachträglich noch als Vorsteuerabzug geltend machen?
Wenn er das Auto später verkauft, muss er dann a) Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen (auch wenn er keine Vorsteuer für das Auto abgezogen hat) und b) den Verkaufspreis einkommensteuerlich (ggfs. anteilig wie der Abschreibungsanteil) als Einnahme ansetzen?
Juwu
Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer ein Auto gekauft hat und sich z.B. 2
Jahre später als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler
selbständig macht, kann er dann das Fahrzeug anteilig der
beruflichen Nutzung abschreiben
Ja
und muss er den Wertverlust der ersten beiden Jahre vor der
Abschreibung abziehen?
Ja
Kann er einen Teil der Umsatzsteuer für die Laufzeit als
Freiberufler nachträglich noch als Vorsteuerabzug geltend
machen?
Nein
Wenn er das Auto später verkauft, muss er dann a) Umsatzsteuer
in Rechnung stellen und abführen (auch wenn er keine Vorsteuer
für das Auto abgezogen hat)
Ja
und b) den Verkaufspreis einkommensteuerlich (ggfs. anteilig wie der
Abschreibungsanteil) als Einnahme ansetzen?
Wenn der PKW Betriebsvermögen war-ja
Wann er Betriebsvermögen ist-da gabs vor ein paar Tagen einen Thread „Gesetz uir Zweitwagenregelung“