Vorauszahlungsbescheid für 2009

Guten Tag,

muss man als nicht selbstständiger die Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zahlen oder kann man dem Finanzamt auch sagen, wir wollen nächstes Jahr wieder die komplette Nachzahlung in einem Betrag zahlen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Patric

muss man als nicht selbstständiger die Vorauszahlungen auf die
Einkommenssteuer zahlen

ja

oder kann man dem Finanzamt auch
sagen, wir wollen nächstes Jahr wieder die komplette
Nachzahlung in einem Betrag zahlen?

nein

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

sicher ?

Wenn Du dem FA klar machst, daß sich die Voraussetzung für die Vorauszahlung geändert haben, lassen die mit sich reden, z.B. hohe Werbungskosten im Vorjahr = hohe Rückzahlung = Vorauszahlungsbescheid. Wenn dieses Jahr die Werbungskosten nicht mehr so hoch sind (Wohnungswechsel, Arbeitswechsel o.ä.)würde ich es versuchen.

Verwechselst Du da nicht etwas?

Hohe Werbungskosten => wenig zu versteuerndes EK => wenig ESt-Schuld =>niedrige NZ oder hohe Erstattung => keine Vorauszahlung!

Der Fall des TE liegt doch genau anders herum!

Ausserdem schreibt er ja , dass die VZ nicht geleistet werden sollen, sondern nur die NZ am Jahresende.

Wird jetzt ein Herabsetzungsantrag gestellt, stattgegeben, und es ergibt sich doch eine hohe NZ wäre das schon Steuerhinterziehung, da nicht rechtzeitig festgesetzt.

Guten Tag,

Also deute ich eure Meinungen so, dass ich no Chance habe, um die Vorauszahlungen herumzukommen?