Umzugskosten nur im selben Jahr abzugsfähig?

Hallo,

ich wollte wissen, ob Kosten für einen beruflich bedingten Umzug und alles, was damit zusammenhängt (Makler, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, vorherige BEwerbungskosten etc.) nur in dem Jahr, in dem der Job angetreten wird und der Umzug stattfindet, abzugsfähig sind? Wenn man nun nach langer Arbeitssuche zum Ende des Jahres einen Job findet hätte man doch real die gleichen Belastungen, könnte aber, da man vorher keine Einkünfte hatte, nicht steuerlich geltend machen, oder gibt es da Möglichkeiten, es ins kommende Arbeitsjahr „mitzunehmen“?
Könnte der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, der zu Zeiten der AL den Partner unterhalten hatte dann wenigstens die Kosten geltend machen (es ziehen ja beide gemeinsam um)?

Danke für die Antworten, ich habe bei meiner Recherche zu solchen Fällen nichts gefunden.

die Kosten können immer nur im Jahr der Ausgabe abgesetzt werden und auch nur, wenn der Umzug berufsbedingt war: also z.B. Umzug von A nach B, weil dort der Job ist!

E.

Danke für die Antwort. Weiss noch jemand Antworten auf die weiteren Fragen? Gilt das Datum des Umzuges oder des Arbeitsbeginns als maßgeblich?