ich habe einen festen arbeitsvertrag und arbeite nebenbei als sprecher.
ich schreibe honorarrechnungen und möchte wissen, wie ich all das später versteuern soll, ob ich es überhaupt versteuern muss und ob ich mehrwertsteuern erheben soll, muss, darf, kann.
wer kann mir da helfen ?
danke jochen
hi jochen,
verstehe ich das richtig? du bist sprecher in der film-fernseh branche? oder was ist bei dir ein „sprecher“ ???
wenn ja, dann sind es sicherlich einkünfte aus selbständiger arbeit, weil künstlerisch, daraus folgt keine gewerbliche tätigkeit. du musst dann den gewinn aus dieser tätigkeit ermitteln und in der anlage GSE auf der rückseite angeben.
umsatzsteuer: kleinunternehmerregelung lohnt nur wenn du voraussichtlich immer unter 30.000,- dm im jahr bleibst, dann stellst du keine rechnung mit USt-Ausweis, kannst auch keine vorsteuern ziehen, bedeutet: umsatzsteuer ist dir egal. solltest du aber auf dauer über 32.500 dm im jahr kommen, wäre es nicht sinnvoll am anfang einen auf kleinunternehmer zu machen…
wenn es allerdings nebenberuflich läuft, glaube ich nicht, das du mehr als 2.500 dm im monat umsatz machst, oder?
gruss
shob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jochen,
vorab, wir kennen uns ja noch aus D´Dorf mit Volker.
Hi Hi.
Vorsicht bei der Bezeichnung Sprecher, anbei ein kleiner Auszug aus dem " Ratgeber Freie" der Ig.-Medien:
" 3.3.1.2 Typische Fälle von Arbeitnehmertätigkeit
…
Als Arbeitnehmer gelten somit unabhängig von der Vertragsdauer und unabhängig davon, ob sie auf Lohnsteuerkarte oder rechtswidrig „frei“ beschäftigt werden,
…
Nachrichten- Syncron- und andere Sprecher, Techniker/Innen…
bei Film Funk und Fernsehen.
…
Ausnahmen sind möglich. Sie beziehen sich jedoch fast ausschließlich auf die Stars der jeweiligen Berufsgruppe,…, die wegen Ihres besonderen Stils engagiert werden, um einen eigenen („eigenschöpferischen“) Beitrag zur Gestaltung eines Films oder einer Musikproduktion zu leisten."
Denk dabei auch an deine „Weisungsgebundenheit“ gegenüber deines Auftraggebers.
Bist du sogar eventuell nicht „nur“ ein Sprecher, der einen Beitrag nach einem gegebenen Text vertont, sondern ein „eigenschöpferischer“ Wortjournalist, der die Texte selber schreibt und anschließend die Beiträge auch noch vertont?
Dann soltest du dir einfallen lassen, wie du eventuell das alleinige Wort „Vertonung“ in deinen Rechnungen vermeiden kannst.
Ansonsten gilt das, was der shob schon gesagt hat, wobei ich bei Arbeiten für Sender nicht sehe, warum du die USt nicht aufschlagen solltest. Denen ist es eh egal, und dir kann es eventuell sogar noch ein paar mark mehr einbringen.
Gib sie nur nicht vorzeitig aus.
Verzichten kann übrigens jeder Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuerbefreiung § 19 Abs.2 UStG.
Gruss Alex