Hallo!
Angenommen Mann X hat sich vor 2 Jahren selbständig gemacht und hat nach Abzug aller Ausgaben (Bürobedarf, gesch. Reisen etc.) im letzten Jahr insgesamt 6000,-- € Umsatz gemacht. Frau X hat im Januar Steuerklasse 5 (ist doch die Schlechte!?) gehabt, ab Februar 3 (die „Gute“) und hatte bis dahin einschließlich Mutterschaftsgeld ab August und Elterngeld ab Oktober insgesamt ein Nettoeinkommen von ca. 19700,-- €. Mann X hatte 2 Monate Elterngeld in Höhe von insges. 600,-- €.
Die Familie XX hat eine Spendenquittung über 2400,-- € und Frau X fuhr ca. 45 km einfach zur Arbeit von Januar bis Ende Juni. Das Kind wäre im fiktiven Fall Ende August zur Welt gekommen.
Müsste Familie XX mit einer Steuernachzahlung rechnen? Mann X hat ja nur ein Einkommen von 500,-- €/mtl. erwirtschaftet, da die Selbständigkeit noch am Anfang steht. (Mann X musste keine Steuervorauszahlung leisten!)
Es wäre ganz toll, wenn eine Einschätzung abgegeben werden könnte!
Viele Grüße und danke schon im Vorfeld an alle!
Selina
Hallo!
Angenommen Mann X hat sich vor 2 Jahren selbständig gemacht
und hat nach Abzug aller Ausgaben (Bürobedarf, gesch. Reisen
etc.) im letzten Jahr insgesamt 6000,-- € Umsatz gemacht.
Das ist der Gewinn? Der Umsatz ist unerheblich.
Frau X hat im Januar Steuerklasse 5 (ist doch die Schlechte!?)
gehabt, ab Februar 3 (die „Gute“) und hatte bis dahin
einschließlich Mutterschaftsgeld ab August und Elterngeld
Elterngeld ist in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben.
ab Oktober insgesamt ein Nettoeinkommen von ca. 19700,-- €.
Das Brutto-, nicht das Nettoeinkommen ist anzugeben.
Mann X hatte 2 Monate Elterngeld in Höhe von insges. 600,-- €.
Die Familie XX hat eine Spendenquittung über 2400,-- € und
Frau X fuhr ca. 45 km einfach zur Arbeit von Januar bis Ende
Juni. Das Kind wäre im fiktiven Fall Ende August zur Welt
gekommen.
Müsste Familie XX mit einer Steuernachzahlung rechnen? Mann X
hat ja nur ein Einkommen von 500,-- €/mtl. erwirtschaftet, da
die Selbständigkeit noch am Anfang steht. (Mann X musste keine
Steuervorauszahlung leisten!)
Es wäre ganz toll, wenn eine Einschätzung abgegeben werden
könnte!
Kann man mit diesen Angaben nicht. Wieviel Lohnsteuer wurde z. B. einbehalten? Was für Ausgaben gibt es sonst noch? Versicherungen etc.
Viele Grüße und danke schon im Vorfeld an alle!
Selina
Gruß
Silverlady
@Silverlady
Und was ist mit dem Progressionsvorbehalt beim Elterngeld?
@ Fragesteller
Gib doch einfach Deine Zahlen in einer der unzähligen Einkommensteuerrechner im Netz ein, dann weisst Du, wie´s ausschaut.
Elterngeld
Hi,
Frau X hat im Januar Steuerklasse 5 (ist doch die Schlechte!?)
gehabt, ab Februar 3 (die „Gute“) und hatte bis dahin
einschließlich Mutterschaftsgeld ab August und Elterngeld
Elterngeld ist in der Einkommensteuererklärung nicht
anzugeben.
so, so
/t/erziehungsgeld-bei-steuererklaerung-anl-av/5100801/2
/t/heirat-kind-steuern/4797999/2
/t/progressionsvorbehalt–6/4604943/3
Schöne Grüße
C.
Sorry,
da habe ich mich vertan.
Elterngeld ist anzugeben.
Generell ist es steuerfrei, wird auch nicht direkt versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Danke für die Richtigstellung.
Gruß
S.