Abgrenzung §20 Abs. 1 Nr. 1 S.2 u. S.3 EStG a. F

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zum §20 Abs. 1 Nr.1 EStG in der Fassung bis 2008:

Ist es so, dass wenn eine Kapitalgesellschaft an den Anteilseigner (nat. Person) eine vGA leistet - die bei der Kapitalgesellschaft das steuerliche Einlagekonto nach §27 KStG gemindert hat - dies beim Anteilseigner nicht zu Einkünften aus §20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 führt, da die Bezüge gem. S.3 desselben Paragraphen nicht zu den Einnahmen gehören (da Einlagenrückgewähr)?

Danke für eine Antwort!

Ja, das stimmt da es sich nicht um Geld handelt, dass in der Gesellschaft erwirtschaftet wurde…somit stellt diese vga dann keine Einkünfte gem. § 20 Estg dar.