Anrechnung praktischer Tätigkeit zur StB-Prüfung

Hallo,

hab eine Frage zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Mir ist klar, dass die Zulassung nur erteilt wird, wenn mann eine praktische Tätigkeit mindestens 2 Jahre erreicht wird (bin Dipl.-Volkswirt).
Sollte die 24 Monaten zu dem Antragstellungszeitpunkt, d.h. spätestens zum 30. April, bereits erreicht sein?
Oder reicht es schon aus, dass mann spätestens bis zum Prüfungszeitpunkt, d.h. zum 31.Juli oder zum 31. August, etc., die 24 Monaten gesammelt werden können hat?
Wird die Zeit im Rahmen eines Praktikums auch angerechnet?

Danke im Voraus
Ouchin

sollte das ein angehenden Stb nicht selber recherchieren können?

E.

Die Zeit der praktischen Tätigkeit muss zum Zeitpunkt der Prüfung voll sein.

Gruß

Jörg