Hallo Leute,
A hat noch nie gearbeitet und deswegen Fragen dazu.
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Bevor A eine Arbeit aufnehmen kann, muss er eine Lohnsteuerkarte vom Rathaus besorgen, richtig?
1.1 Diese wird dem Arbeitgeber von A übergeben, der Sie bis zur Beschäftigung bei sich behält - auch richtig?
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Was aber muss A noch machen, während seiner Beschäftigung oder danach? Also, was hat A für Pflichten?
2.1 Muss A z.B. wie ein Selbstständiger bis Ende Mai des folgenden Jahres auch eine Steuererklärung abgeben? Wenn ja, muss A sonst noch etwas machen?
Bitte nummeriert antworten. Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße…!
Hallo,
- Bevor A eine Arbeit aufnehmen kann, muss er eine
Lohnsteuerkarte vom Rathaus besorgen, richtig?
1.1 Diese wird dem Arbeitgeber von A übergeben, der Sie bis
zur Beschäftigung bei sich behält - auch richtig?
Genau, wenn man sie das erste mal anfordert, wird auch meist gleich vermerkt, daß man sie in Zukunft automatisch (bei uns im September) bekommt.
- Was aber muss A noch machen, während seiner Beschäftigung
oder danach? Also, was hat A für Pflichten?
2.1 Muss A z.B. wie ein Selbstständiger bis Ende Mai des
folgenden Jahres auch eine Steuererklärung abgeben? Wenn ja,
muss A sonst noch etwas machen?
Wenn A keine weiteren Einkünfte hat, braucht er nichts weiter machen.
Eine Einkommensteuererklärung ist aber meist sinnvoll, da man in der Regel (etwas) mehr Steuern abgezogen bekommt, als man bezahlen müste, weil das Finanzamt ja nicht weiß, was man alles an Werbungskosten, Sonerausgaben etc. geltend machen kann und nur (geringe) Pauschbeträge ansetzt. Vor allem, wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, ist sie sehr sinnvoll. Den Grund lasse ich mal weg, weil der Satz vorher schon zu kompliziert geworden ist. Bei Lohnsteuerhilfevereinen oder mit guter Software (dazu gibt es jedes Jahr Tests, einfach suchen - die Testsieger sind aber grob immer die selben) bekommt man als „kleiner“ Arbeitnehmer für relativ wenig Geld die Formulare richtig ausgefüllt.
Cu Rene