Guten Tag,
mich interessiert folgende Frage und ich würde mich freuen, wenn jemand mir weiterhelfen kann.
Kann man als selbstständiger, der seinen Pkw sowohl berufl. als auch privat nutzt die Fahrtkosten für die beruflichen Fahrten vom zu versteuernden Betrag abziehen? Wenn die beruflichen Fahrten zu festen Orten stattgefunden haben und man angibt, wann dies jeweils war und als Beweis die „dazugehörige“ Rechnung hat. Oder MUSS dazu ein Fahrtenbuch geführt werden? Ich denke als Laie, dass als Beweis die Rechnung des betreffenden Jobs reichen müsste…
Im Vorraus vielen Dank und herzliche Grüsse.
Henning
Guten Tag,
mich interessiert folgende Frage und ich würde mich freuen,
wenn jemand mir weiterhelfen kann.
Kann man als selbstständiger, der seinen Pkw sowohl berufl.
als auch privat nutzt
da stellen sich gleich mal mehrere Fragen: zu wieviel % privat, zu wieviel betrieblich? ist der PKW Betriebs- oder Privatvermögen?
die Fahrtkosten für die beruflichen
Fahrten vom zu versteuernden Betrag abziehen?
Ja, je nach Antwort oben aber in unterschiedlicher Höhe.
Wenn die beruflichen Fahrten zu festen Orten stattgefunden haben und
man angibt, wann dies jeweils war und als Beweis die
„dazugehörige“ Rechnung hat.
Dann sind das uU Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, für dies wieder Sonderregelungen gilt. Ohne Antworten oben aber nicht genauer beantwortbar.
Oder MUSS dazu ein Fahrtenbuch
geführt werden?
Kommt nun drauf an, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen und wie die Privatnutzung versteuert wird usw…
Ich denke als Laie, dass als Beweis die
Rechnung des betreffenden Jobs reichen müsste…
DA gibts Leute, die keine Laien sind und Laien gerne behilflich sind, einfach mal die Gelben Seiten aufschlagen…