Guten Tag, meine Frage lautet:
Wenn ein Mann beim FA aus einer ehemaligen Selbstständigkeit noch Steuerschulden aus 1999 hat und aber in 2006 mit Ehevertrag eine Betriebsinhaberin heiratet und noch dazu in diesem Betrieb angestellt ist >>> darf das Fa das Steuerguthaben/Überschuß einfach und ohne Ankündigung mit den Altschulden des Mannes verrechnen?
Hat Widerspruch Erfolg? und wie formulieren?
Wie kann man das im Vorraus vermeiden?
Für Diskussionen und Antworten dankbar - und mit freundlichen Grüßen, der Bieber
Hallo,
dazu würde ich spontan sagen, dass das Ehepaar einen Aufteilungsbescheid beantragen sollte.
Grundsätzlich sind sie ja Gesamtschuldner ihrer gemeinsamen Einkommensteuer und damit auch „Gesamtgläubiger“ eines entsprechenden Guthabens.
Durch den Aufteilungsbescheid wird jedem sein Anteil an der Steuer zugerechnet, damit kann das Finanzamt grundsätzlich nicht mehr das Guthaben der Ehefrau gegen Schulden des Ehemanns aufrechnen.
Es kann allerdings passieren, dass sich dadurch die Steuerschulden des Msnnes erhöhen.
Gruß,
Markus
Hallo,
dazu würde ich spontan sagen, dass das Ehepaar einen
Aufteilungsbescheid >>…
Hallo,
der Ehevertrag wird das Finanzamt diesbezüglich nicht interessieren.
Die Schulden des Mannes bestehen, auf das Steuerguthaben hat er den gleichen Anspruch wie seine Frau, auch wenn es durch diese entstanden ist, weil sie „Gesamtgläubiger“ der ESt sind - bis zum Aufteilungsbescheid. Die Vollstreckung holt sich das Geld da, wos am einfachsten und schnellsten geht, also beim bestehenden Steuerguthaben. Wenn das nicht reicht, wird natürlich auch noch ins Gehalt (oder was sonst da ist) gepfändet.
Ist eine getrennte Veranschlagung, bzw. ein
Aufteilungsbescheid auch nachträglich, also rückwirkend
machbar?
Da war ich mir jetzt auch nicht sicher, aber nach folgendem Link grundsätzlich ja:
http://www.konfliktbehandlung.de/main.php?menu_id=69…
LG,
Markus