Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 50.000€?

Hallo,

wie hoch ist die Zahlung der Erbschaftssteuer bei einem Erbe über 50.000€ von einem Opa, wenn der Erbe Enkel ist und sein Vater inzwischen gestorben ist? Wie hoch ist hier der Freibetrag und gibt es bei einem Erbe noch etwas anderes zu berücksichtigen?

Hallo,

wie hoch ist die Zahlung der Erbschaftssteuer bei einem Erbe
über 50.000€ von einem Opa, wenn der Erbe Enkel ist und sein
Vater inzwischen gestorben ist?

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Wie hoch ist hier der
Freibetrag

400.000

und gibt es bei einem Erbe noch etwas anderes zu
berücksichtigen?

Hallo,

wie hoch ist die Zahlung der Erbschaftssteuer bei einem Erbe
über 50.000€ von einem Opa, wenn der Erbe Enkel ist und sein
Vater inzwischen gestorben ist?

Wie hoch ist hier der
Freibetrag

400.000

Sicher? Waren es beim Enkel nicht 200.000€ ? Die 400.000€ sind doch bei Kindern.

Cu Rene

Hallo,

lies bitte nochmal das Ausgangsposting!
Dort steht, dass das Kind, also der Vater des Enkels, vorverstorben ist…

Nix für ungut!

gruß
Michael

Hallo,
Bedeutet das, daß ein Enkel wie ein Kind behandelt wird, was den Freibetrag angeht, wenn der Vater vorverstorben ist?
Dann hätte ich wieder was gelernt (nebenbei: war das früher auchs schon so?)

Ch Rene

Hi, ja, ist so. Ist das Kind eines verstorbenen Kindes u. gehört zur Steuerkl.I mit einem Freibetrag von 400.000.-€.
MfG ramses90.

Da heisst also, man könnte ohne weiteres bis 400.000€ auf den Namen des Opas Geld anlegen, ohne hinterher darauf eine Erbschaftssteuer zahlen zu müssen?

Hallo,
wenn damit zunächst eine Schenkung des Enkels an den Großvater gemeint ist, nein, da diese auch wieder der Schenkungssteuer unterliegen würde. Wenn das Geld nur „formal“ auf den Großvater angelegt würde, der Enkel aber weiter verfügungsberechtigt wäre, so wäre es steuerlich weiter dem Enkel zuzuordnen.
Zu Freibeträgen und Steuerklassen in diesem Fall sage ich mal nichts mehr, offensichtlich muß ich mich mit dem neuen Recht noch genauer auseinandersetzen.

Cu Rene