Vier Monate angestellt: Nur den AN-Pauschbetrag?

Wenn man weniger als 6 Monate bei einer Firma angestellt ist und erhebliche Mehraufwendungen (doppelte Miete, Mehrkosten an Verpflegung, Heimfahrten) erwartet, soll man prinzipiell nur den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro bekommen. Die tatschächlichen Mehraufwendungen müssten dann über einen Einspruch/Widerspruch geltend gemacht werden und es würde dann gegebenenfalls nur das angerechnet werden, was voll und ganz nachweisbar ist (der Verpflegungsmehraufwand würde dann wegfallen, auch mit den Heimfahrten wäre es problematisch). Mit anderen Worten: Mehraufwendungen (doppelte Haushaltsführung) als Arbeitnehmer lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn die Zeit als Arbeitnehmer mindestens 6 Monate betragen hat. Diese Regel soll es schon länger geben. Meine Frage: Ist das hier völliger Unsinn? Falls NEIN, dann wüsste ich gerne einen Fachbegriff dazu, damit ich mich in der Bibliothek oder im Internet dazu schlau machen kann.

Hi !

Ist das hier völliger Unsinn?

Wenn wir über das deutsche Einkommensteuerrecht sprechen: JA.

BARUL76

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Und auch die Ausführungen sind Blödsinn, würd mich interessieren, wer solchen Unfug verbreitet.

Es kann sein, dass sich die WK nicht auswirken, weil das zvE eh schon unter dem Grundfreibetrag ist, oder eben unter dem Pauschbetrag liegen, aber anerkannt werden sie prinzipiell (wenn denn die anderen Voraussetzungen vorliegen) unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.