GbR Einkünfte doppelt versteuern

Angenommen eine GbR zwischen zwei Personen löst sich nach einem Jahr des Bestehens auf: Irgendwann möchte das Finanzamt die Steuererklärung für dieses Jahr von Person A für das Jahr, in der diese Person die GbR betrieben hat.

Person A versteuert diese Einkünfte.

Nach einer Weile kommt ein Schreiben vom Finanzamt, dass die Einkünfte der GbR nun auch versteuert werden sollen. Person B hat seine Einkünfte durch die nicht mehr bestehende GbR inzwischen ebenfalls versteuert.

Muss, nachdem ja beide ehemaligen Betreiber dieser GbR ihre Einkünfte schon versteuert haben, das Ganze nun NOCHMAL im Gesamten verteuert werden?

Nein, aber für die GbR hätte VORHER eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abgegeben werden müssen!