Hallo lieber Experte,
Folgendes Problem: Wir sind seid vier Jahren verheiratet und haben die Zusammenveranlagung gewählt. Im Jahr 2000 waren wir beide in einen Angestelltenverhältnis tätig.Wir waren beide Lohnsteuerpflichtig. Anfang Dezember wurde mein Mann arbeitslos
(Vorläufiger Arbeitslosenbescheid liegt vor).In diesem Jahr hat mein Mann auch noch mit Partnern eine GmbH gegründet. Für besagte
GmbH hat mein Mann die Geschäftsführertätigkeit übernommen.
Einkünfte aus dieser Geschäftsführertätigkeit bezieht er nicht.
(GuV der GmbH ) für 2000 negativ. Wie wirkt sich diese Tätigkeit
auf unsere Zusammenveranlagung aus. Können wir unsere Einkommenssteuererklärung (lohnsteuererklärung ) wie in den Vorjahren abwickeln oder muss die selbstständige Tätigkeit meines
bei unserer Zusammenveranlagung berücksichtigt werden.? Eigentlich habe ich mit den Geschäften meines Mannes nichts zu tun. Privatvermögen ist in die GmbH nicht eingeflossen.Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
hi,
natuerlich macht ihr die EStE wie ehedem. nur frag ich mich, wie man GF einer gmbh ist, ohne was rauszubekommen… das ist doch dann quark. jedenfalls, wenn deinem mann keine einkünfte aus der gmbh zuflossen (lohn, zinsen für gegebene darlehen, dividenden und was nicht alles…), dann ist das praktisch egal für eure erklärung.
genaugenommen hast du recht mit:
„Eigentlich habe ich mit den Geschäften meines Mannes nichts zu
tun. Privatvermögen ist in die GmbH nicht eingeflossen.“
aber recht verstehen kann ich es nicht.
zum einen ist die gmbh eine juristische person mit eigener rechtspersönlichkeit und eigener steuerpflicht. deswegen werden bei euch auch nur die sachen versteuert, die zufliessen.
das andere versteh ich nicht. wie wurde die stammeinlage erbracht ohne das ehemaliges privatvermögen eingebracht wurde? beruht die gmbh auf einer sachgründung mit sachen die deinem mann nicht gehörten? rätselhaft für mich, wie man gesellschafter-geschäftsführer ist, ohne einen anteil eingezahlt zu haben …
aber egal!
jedenfalls, so wie immer die EStE. denke aber daran das alo-geld anzugeben, das unterliegt dem progressionsvorbehalt und wird somit „indirekt“ mitbesteuert!
gruss
shob
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