Eigengenutzter Wohnraum

Hallo,

angenommen jemand macht sich 2007 selbständig, betreibt ein kleines Handelsgewerbe und nutzt dafür die inzwischen leerstehende Mietwohnung seines eigenen Hauses.

Bei der Steuererklärung 2007 wären bei V+V keine Mieteinnahmen angegeben und daher auch keine Kosten geltend gemacht worden.

Könnte jemand jetzt für 2008 Miete an sich selbst (bar) bezahlen und als Vermieter dafür auch Kosten geltend machen?

Wäre das OK oder läuft das unter eigengenutztem Wohnraum oder würde das FA diese Konstellation erst gar nicht anerkennen?

Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Danke und Gruß
Schmidti

Könnte jemand jetzt für 2008 Miete an sich selbst (bar)
bezahlen und als Vermieter dafür auch Kosten geltend machen?

Nein.
Die Wohnung würde Betriebsvermögen, die Kosten sind Betriebsausgaben, und der Verkauf/Nutzungsänderung wären immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Wäre das OK oder läuft das unter eigengenutztem Wohnraum oder
würde das FA diese Konstellation erst gar nicht anerkennen?

Mit der Mietzahlung nicht…

Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Ja, aber sojemand, der sowas vorhat, sollte das VORAB mit einem StB besprechen!

Verbot der Selbstkontraherung § 181 BGB
Hi !

Könnte jemand jetzt für 2008 Miete an sich selbst (bar)
bezahlen und als Vermieter dafür auch Kosten geltend machen?

Nein. Solche In-sich-Geschäfte sind nach § 181 BGB nicht zulässig bzw. werden rechtlich nicht anerkannt.

Wenn die Räume für den Gewerbebetrieb genutzt werden, können sämtliche für diese Räume angefallenen Aufwendungen als „Raumkosten“ in der Gewinnermittlung des Gewerbetreibenden geltend gemacht werden.

Problemkreise:

  • liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor? Beschränkung der Kosten
  • Ist das „Büro“ dem Betriebsvermögen zuzuordnen? (Es muss dann evtl. später ein Entnahmegewinn versteuert werden.

Zu den Problemkreisen sollte unbedingt VOR Abgabe der Steuererklärungen im real life ein Experte konsultiert werden.

BARUL76

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