Hallo zusammen.
Angenommen eine Firma stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren. Das Gericht setzt einen vorläufigen Verwalter ein und der führt das Unternehmen im vorläufigen Verfahren fort. Angesetzt werden zunächst erstmal 3 Monate (z.B. März bis Mai), die natürlich durchs Insolvenzgeld abgesichert sind. Da das Unternehmen so gut läuft und noch kein Investor gefunden ist, zahlt der vorläufige Verwalter den Arbeitnehmen das Netto für März aus. Infolgedessen sich der Insolvenzgeldzeitraum verschiebt, nun also April bis Juni. Das Verfahren wird zum 01. Juli eröffnet.
Nun die steuerliche Frage zum ganzen Vorgeplänkel.
Wie muss die Lohnsteuerbescheinigung aussehen, die der Insolvenzverwalter erstellen muss? Insbesondere ist hier der roulierte Zeitraum von Bedeutung.
Zum Fall bezogen werden dann ja die Monate Januar bis Februar ganz normal bescheinigt, also Brutto, LSt, Soli, evtl. KiSt und Beiträge, wie entstanden und abgeführt.
Im roulierten Zeitraum wurden lediglich die Nettogehälter gezahlt, also keine Steuern und SV-Beiträge abgeführt, laut Verwalter.
Der Arbeitnehmen fragt sich nun wieso für den roulierten Zeitraum keine Steuer bescheinigt werden. Wenn sie doch einbehalten wurden. Mit dieser Bescheinigung würde ja nun eine Nachversteuererung anstehen.
Der Insolvenzgeldzeitraum ist klar, unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt, wodurch die Bescheinigung ja bis zum Ende des Insovenzgeldzeitraums geht, aber mit „Null“ aufgeführt wird und ein Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt ensteht. Und noch eine Nachversteuerung!
Gibts da irgendeine Grundlage für? Also für den roulierten Zeitraum.
Auf eure Antworten bin ich gespannt.
LG Monsi
