Hallo!
Weiß jemand, ob der Verbrauch von Lebensmitteln aus eigener Erzeugung oder Zukauf, zum Beispiel Gemüse und Obst mit Schadstellen oder Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, als Privatentnahme anzusehen sind und sich damit gewinnerhöhend auswirken?
MfG, Thomas
Wenn sie für den Eigenverbrauch verwendet wurden: Ja!
Servus,
welcher gemeine Wert ist bei Obst und Gemüse anzusetzen, das sonst entsorgt werden müsste? Ein Dritter = Kunde würde dafür nichts bezahlen, weil die Ware nicht angeboten werden darf…
Schöne Grüße
MM
Hallo Clematis,
ich klinke mich mal in die Fragestellung ein:
Wenn sie für den Eigenverbrauch verwendet wurden: Ja!
Wie ist es denn im Lebensmitteleinzelhandel, wenn die Sachentnahmen monatlich mit den bekannten Pauschbeträgen für Eigenverbrauch angesetzt werden?
Sind in diesem Fall weitere „Überentnahmen“ (nämlich besagte schadhafte, unverkäufliche Ware) tatsächlich gewinnerhöhend einzubuchen? In der Erläuterungen der Pauschbeträge heißt es ja eigentlich, dass weitere Zu- und Abschläge nicht vorgesehen seien…?
Neugierige Grüße
taxzero