Guten Tag,
folgendeen fiktive Situation habe ich anzubieten:
Ein Student, hat eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Was passiert wenn der Student ein Pflichtpraktikum ableisten muss, in dem er auch Geld verdient und somit Einkommensteuerpflichtig ist.
Ist der Student gezwungen, dem Finanzamt diese neue Situation mitzuteilen, solange er unter ~7600 € im Jahr verdient?
Beste Grüße
Sebastian
Hi,
Ein Student, hat eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen.
Das wird wohl für Einkünfte aus Kapitalvermögen gewesen sein…
Was passiert wenn der Student ein Pflichtpraktikum ableisten
muss, in dem er auch Geld verdient und somit
Einkommensteuerpflichtig ist.
Ist der Student gezwungen, dem Finanzamt diese neue Situation
mitzuteilen, solange er unter ~7600 € im Jahr verdient?
grundsätzlich ja
Der Student sollte unter www.elster.de seine Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eintragen und eine Probeberechnung durchführen. Dann sieht er, ob eine Steuer anfällt. Ist dies der Fall, muss er dies dem Finanzamt melden. Errechnet sich keine Steuer kann er getrost die Belege in einem Ordner abheften und sonst nichts tun.
Schöne Grüße
C.