Ein Arbeitnehmer mit „normalen“ Job hat einen 400 EUR Job nebenher (nicht auf Lohnsteuerkarte).
Dieser Arbeitnehmer macht nun die Lohnsteuererklärungen für 2006 bis 2008. Muss an irgendeiner Stelle der Verdienst des Minijobs angegeben werden?
Vielleicht wegen der Abgaben des ArbeitGEBERS: „Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung und 2% Steuern.“ (Was dieser Satz, bzw. „Pauschale“, genau bedeutet versucht der Arbeitnehmer, um den es geht, übrigens noch im passenden Brett heraus zu finden)
Danke!