Hallo zusammen,
eine Frage:
Wenn man einen Invest in ein Unternehmen tätigt als atypischer stiller Gesellschafter, in wie fern muss man dies in seiner Einkommenssteuererklärung aufführen? Von Anfang an, wenn ja wo? Oder erst wenn man anfängt Gewinne zu erwirtschaften???
Danke und Grüße
Grundsätzlich muss man das gar nicht in seine Einkommensteuererklärung eintragen. Die Einkünfte aus atypischer stiller Gesellschaft werden vom Betriebsstättenfinanzamt gesondert festgestellt und dem Wohnsitzfinanzamt des jeweiligen Gesellschafters automatisch mitgeteilt. Die Eintragung in der Einkommensteuererklärung kann, aber muss nicht zwingend erfolgen. Für die eigene Berechnung ist sie natürlich sinnvoll.
Hallo,
mein Vorredner hat hinsichtlich der Feststellungserklärung zunächst einmal recht. Das Ergebnis ist aber auch in Deiner Anlage GSE als Gewinn/Verlust als Mitunternehmer einzutragen. Wenn man es nicht kennt, weil z. B. die Erklärug der Gesellschaft noch aussteht, sollte man da dann „von Amts wegen“ eintrage so jedenfalls in der Praxis.
Im Übrigen müßten der Gesellschaft ggf. auch noch Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen gemeldet werden, damit diese in deren Feststellungserklärung eingetragen werden können.